Die Universum Film GmbH beauftragt im Augenblick die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mit der Anfertigung von Abmahnungen für den Horrorfilm Oculus. Wegen angeblich begangenen Urheberrechtsverletzungen im Internet über die Streaming-Plattform Popcorn Time wird der Horrorfilm aus dem Jahr 2013 augenblicklich abgemahnt. Da es inzwischen recht gefährlich ist über bekannte Tauschbörsen-Software Medientitel herunter zuladen, werden zahlreiche Filme über die Plattform Popcorn Time zum kostenlosen Streaming angeboten. Das Streaming-Portal Popcorn Time installiert dabei, vom Internet-User unbemerkt, eine Tauschbörsen-Software. Ohne diese Softwareinstallation funktioniert das Streaming des Horrorstreifens Oculus nicht.
Streaming des Kinofilms Oculus über Popcorn Time ist nicht legal!
Einen Kinofilm (wie etwa der Horrorstreifen Oculus) im eigenen Heimkino (zum Beispiel über das Streaming-Portal Popcorn Time) zu genießen ist eine schöne Sache. Dabei wird oftmals übersehen, dass dabei eine Rechtsverletzung durch Streaming via vorher installierte Tauschbörsen-Software statt gefunden hat, sofern keine legale Kopie im Internet oder im Einzelhandel erworben wurde. Die Konsequenz einer Urheberrechtsverletzung (zum Beispiel am Film Oculus) ist in der Regel einige Zeit später eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer, wenn ein aktueller Spielfilm aus dem Internet über Popcorn Time via Streaming geteilt wurde. Dabei wird oft von einigen Internet-Usern ausgegangen, dass das sogenannte Streaming urheberrechtlich geschützter Medientitel (zum Beispiel der Film Oculus) über die Plattform Popcorn Time legal sei.
Abmahnung des Films Oculus wegen beschuldigter Urheberrechtsverletzung
Werden jedoch urheberrechtlich geschützte Kinofilme via unbemerkt installierter Tauschbörsen-Software über Popcorn Time vervielfältigt werden kann die Rechteinhaberin Ansprüche gegenüber dem Urheberrechtsverletzung geltend machen. So besitze die Universum Film GmbH (laut Abmahnung durch Waldorf Frommer) rechtliche Ansprüche auf Schadensersatz, auf Aufwendungsanspruch sowie auf Unterlassung weiterer Urheberrechtsverletzung an dem herunter geladenen Kinofilm.
Kinofilm Oculus kostet legal nur 14,65 Euro! – bei Waldorf Frommer 815 Euro!
Innerhalb einer kurzen Frist soll von dem Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an die abmahnende Kanzlei Waldorf Frommer geschickt werden. Ebenfalls wird in dem Anwaltsschreiben die Bezahlung eines Pauschalbetrags über 815 Euro verlangt. Da wäre zum Beispiel ein Kauf bei Amazon viel preiswerter und zudem noch legal gewesen. Der Spielfilm Oculus kostet dort zurzeit nur 14, 65 Euro (Stand 27.01.2015), sogar in der kostspieligen Blu-ray-Version.
Fehlendes Unrechtsbewusstsein bei Medieninhalten im Internet – zum Beispiel bei Popcorn Time
Abgemahnte finden in der Regel ein Abmahnschreiben von Waldorf Frommer nicht für gerechtfertigt. Oft wird dabei gar nicht wahrgenommen, dass eine Urheberrechtsverletzung im Internet erfolgte, da meist ein Unrechtsbewusstsein bei Medieninhalten im Internet fehlt. Die oft dubiosen Streaming-Plattformen wie zum Beispiel Popcorn Time werben dazu noch mit kostenlosen Inhalten, wie zum Beispiel für den Kinofilm Oculus. Nichtsahnend und gutgläubig tappt dann der ahnungslose Internet-User sogar beim sogenannten Streaming von urheberrechtlich geschützten Medientiteln über das Popcorn Time-Portal in eine böse Verbraucherfalle. In der Regel wird anschließend die Rechtsverletzung ermittelt und beweissicher dokumentiert. Der Urheberrechtsverletzer bekommt anschließend eine Abmahnung (hier von der Kanzlei Waldorf Frommer) zugeschickt.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
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