Adam Grayson beauftragte die Kanzlei Fareds mit der Erstellung von Abmahnungen für den Erotikfilm MFLs Suck. Herr Grayson ist als Chief Financial Officer bei der Pornofirma Echo Alpha Inc. aus Van Nuys (Kalifornien/ USA) tätig, die auch unter der Firmierung EA Productions oder Evil Angel Production weltweit bekannt ist. Diese Firma besitze laut der vorliegenden Abmahnung die ausschließlichen Nutzungsrechte (§ 19a UrhG) an dem Erotikfilm MFLs Suck.
Urheberrechtsverletzung an dem Erotikfilm MFLs Suck
Der urheberrechtlich geschützte Film MFLs Suck sei via µTorrent 2.2.1. (gleichzeitiger Up- /Download) rechtswidrig am 08.12.2014 (06:03:29 CET) aus dem Internet herunter geladen worden. Dabei soll die Filmdatei MFLs Suck – 2014 Evil Angel Split Scenes öffentlich zugänglich (§ 19a UrhG) gemacht worden sein. Ebenfalls sei es zu einer unerlaubten Vervielfältigung (§ 16 UrhG) im Internet gekommen sein. Deshalb habe die Evil Angel Productions einen Anspruch auf sofortige Unterlassung zukünftiger Rechtsverletzungen. Ebenfalls soll der Schadensersatzanspruch (§ 07 Abs. 2 UrhG) sowie der Ersatz der Rechtsverfolgungskosten von dem Abgemahnten beglichen werden.
Enge Fristsetzung bei dem Erotikfilm
Rechtsanwalt Dirk-Rudolf Beierling (von der Kanzlei Fareds) fordert in der Abmahnung, die dem Verbraucherdienst e.V. in Essen vorliegt, bis zum 23.01.2015 einen Pauschalbetrag über 735 Euro. Dieser geforderte Geldbetrag soll auf ein Fremdgeldkonto der Hamburger Sparkasse überwiesen werden. Bis spätestens 19.01.2015 (12 Uhr) soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen der Urheberrechtsverletzung an die Kanzlei Fareds geschickt werden. Wird die enge Fristsetzung (bei der außergerichtlichen Einigung), die in der Abmahnung vorgegeben nicht eingehalten kann jedoch ein teurer Gerichtsprozess folgen. Dann verlangt die Kanzlei Fareds allerdings einen weitaus höheren Schadensersatz für die Rechtsverletzung.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing: