Abmahnung | WVG Medien GmbH | Sasse & Partner

Auch 2015 werden viele Abmahnungen von der Kanzlei Sasse & Partner für die Rechteinhaberin WVG Medien GmbH aus Hamburg, einer Tochterfirma der Splendid Film GmbH, erreichen. Laut der Abmahnung von Sasse & Partner soll ein urheberrechtlich geschützter Spielfilm von der WVG Medien GmbH aus dem Internet via Filesharing-Software herunter geladen worden sein. Dabei habe eine öffentliche Zugänglichmachung und rechtswidrige Vervielfältigung statt gefunden.

WVG Medien GmbH war ein Teil der Warner Music GmbH

Im Jahr 2000 wurde die Warner Vision Vertriebs GmbH, ein Teil der Warner Music Germany GmbH, ins Leben gerufen. 2004 kam es zu einer Trennung von TimeWarner. Als WVG Medien GmbH wird die ehemalige Warner Vision Vetriebs GmbH inzwischen fortgeführt. Heute ist das Unternehmen eine Tochterfirma der Spendid Medien AG, die 90 Prozent Anteile besitzt. Die restlichen Anteile hat Alexander Welzhofer (ein Gesellschafter) inne. Seit 2013 gehört die Musikfirma VERY US RECORDS zu der Firma, die Musik als Tonträger oder im Netz vermarktet.

Vertrieb als Bildtonträger oder als legale körperlose Filmdatei

2013 hatte die WVG Medien GmbH einen Umsatz über 50 Millionen Euro. Das Hauptgeschäft des Hamburger Unternehmens ist die Vermarktung von DVDs und Blu-ray-Disc im Einzelhandel. Für die Schwesterfirmen Splendid Film GmbH, Polyband und Early Learning Group sowie für circa 30 weitere Firmen aus der Filmbranche übernimmt die WVG Medien GmbH den Vertrieb. Ebenfalls werden Spielfilme als legale „körperlose“ Filmdateien über bedeutende Plattformen wie iTunes, videociety, Maxdome oder Videoload vertrieben.

800 Euro für ein Spielfim von der WVG Medien GmbH

Laut dem Text der Abmahnung verlangt die Kanzlei Sasse & Partner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenfalls soll ein Pauschalbetrag über 800 Euro für einen herunter geladenen Spielfilm bezahlt werden, denn die Firma aus Hamburg ist die Rechteinhaberin. Diese besitzt nämlich die ausschließlichen Verwertungsrechte an den Spielfilmen. Deshalb können in der Abmahnung Ansprüche auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz und Unterlassung gegenüber dem Abgemahnten geltend gemacht werden. Wird die Filesharing-Abmahnung von Sasse und Partner jedoch ignoriert kann es sogar zu einem Gerichtsprozess kommen.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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