Regelmäßig lagen Verbraucherdienst e.V. Abmahnungen unserer Mitglieder von der Rechteinhaberin Koch Media GmbH vor, die von den rka Rechtsanwälten abgefasst werden. Auch dieses Jahr (2015) werden dem Verein aus dem Ruhrgebiet unzählige Filesharing-Abmahnungen von der Koch Media GmbH erreichen. Denn dieses Unternehmen ist der größte unabhängige Computerspiele-Verlag in Europa. Der Verlag besitze laut dem Text der Abmahnung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Vertriebsrechte an etlichen Computerspielen.
Koch Media GmbH hat ihren Ursprung in Österreich
Die Koch Media GmbH wurde schon 1994 von Franz Koch und Klemens Kundratitz in Höfen (Tirol / Österreich) gegründet. Eine Bahnsimulation von der Semmeringbahn war das erste Produkt des österreichischen Unternehmens. Aus den bescheidenen Anfängen Mitte der 1990er Jahre ist inzwischen die Koch Media Holding mit Firmensitz in Planegg bei München entstanden. Die Koch Media GmbH, ein unabhängiger Produzent und Verleger von PC- und Konsolenspielen in Europa, ist nun ein Teil des Koch Media-Konzerns. Filme auf DVD- oder BD-Medien werden seit 2003 von der Koch Media-Gruppe verkauft. Filmklassiker und Genrefilme wurden zuerst vertrieben. Inzwischen ist das Portfolio an Filmen recht umfangreich. Die Tochter Koch Media Home Entertainment ist außerdem im Kinogeschäft (seit 2007) aktiv.
1.000 Euro für einen Softwaretitel von der Koch Media GmbH
In der Regel verlangt die Koch Media GmbH von dem Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Bei den Softwaretiteln X-Rebirth (14.04.2014) und Metro Last Night (22.01.2014) verlangten die rka Rechtsanwälte einen Pauschalbetrag über 800 Euro. Inzwischen ist dieser angestiegen. Stolze 1.000 Euro fordern nun die abmahnenden Anwälte aus Hamburg von dem Filesharer. Ein Beispiel ist eine Abmahnung für das PC-Spiel Goat Simulator (14.10.2014). Denn der Urheberrechtsverletzer habe die geschützte Computersoftware via Tauschbösen-Software aus dem Internet herunter geladen.
Schadensersatzforderung in fiktiver Lizenzanalogie
Dabei soll es durch den gleichzeitigem Up-/ Download der Computerdaten zu einer öffentlichen Zugänglichmachung und rechtswidrigen Vervielfältigung eines Titels von der Koch Media GmbH gekommen sein. Deshalb habe die Softwarefirma das Recht Ansprüche auf Schadensersatz, auf Unterlassung bzw. auf Rechtsfolgekosten gegenüber dem Abgemahnten geltend zu machen. Wussten Sie schon, dass dabei der Schadensersatz über mehrere Hundert Euro in fiktiver Lizenzanalogie „errechnet“ wird?
Riskieren Sie keinen Gerichtsprozess!
Jede Abmahnung von den rka Rechtsanwälten ist mit einer engen Frist verbunden. Der geforderte Pauschalbetrag als auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung sollen binnen einer kurzen Frist an die Kanzlei gesendet werden. Geschieht dies nicht im Sinne der rka Rechtsanwälte kann sogar ein Prozess vor Gericht wegen der Urheberrechtsverletzung die Folge sein. So ein Gerichtsprozess ist in der Regel für den Abgemahnten meist eine teure Angelegenheit mit der nicht zu spaßen ist.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing: