Abmahnung | Die Pute von Panem | SKW Schwarz Rechtsanwälte

Eine Abmahnung für den Kinofilm Die Pute von Panem – The Starving Games, die von den SKW Schwarz Rechtsanwälten aus München stammt, erreichte dem Verbraucherdienst e.V. dank eines unserer Mitglieder kurz vor dem Heiligabend.

Urheberrechtsverletzung an Die Pute von Panem bereits am 15.01.2014

Frau B. aus D. habe am 15.01.2014 (16:35:24 Uhr) den geschützten Spielfilm die Pute von Panem aus dem Internet mittels der Filesharing-Software BitTorrent 7.8.2. herunter geladen. Dabei soll es nach den Ausführungen in der Abmahnung von den SKW Schwarz Rechtsanwälten zu einer unerlaubten Vervielfältigung und zu einer öffentlichen Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Films gekommen sein.

719,91 Euro für Die Pute von Panem zu zahlen – Bei Nichtzahlung Geruchtsprozess!

In der Abmahnung im Auftrag der Filmfirma Wild Bunch Germany GmbH weisen die SKW Schwarz Rechtsanwälte Frau B. letztmalig hin einen Gesamtbetrag über über 719,91 Euro bis zum 15.Dezember 2014 auf ein Fremdkonto des Bankinstituts Donner & Reuschel zu überweisen. Sofern dieses nicht im Sinne der Anwaltskanzlei geschehe drohen die Anwälte mit einer gerichtlichen Durchsetzung. Dann müssten ebenfalls die Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts-, Vernichtungs- sowie die Herausgabeansprüche einschließlich der Erstattung der Einschaltungskosten der SKW Schwarz Rechtsanwälte beglichen werden. Von einer gerichtlichen Durchsetzung der geforderten Ansprüche wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Film Die Pute von Panem rät der Verein für Verbraucherschutz allerdings ab, wie die tägliche Praxiserfahrung zeigt.

Wild Bunch Germany GmbH ist die Rechteinhaberin von Die Pute von Panem

Ursprünglich verlangten die SKW Schwarz Rechtsanwälte in ihrem ersten Schreiben vom 21.05.2014 einen außergerichtlichen Pauschalbetrag über 320 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. In einem weiteren Schreiben wurde die Abgemahnte ebenfalls „letztmalig“ wegen der Rechtsverletzung an dem Spielfilm Die Pute von Panem aufgefordert die Geldforderung zu zahlen sowie die geforderte Unterlassungserklärung amn die Münchner Anwälte zu senden. Denn die Wild Bunch Germany GmbH sei laut der Abmahnung von den SKW Rechtsanwälten ein deutsches Filmverleih- und Videovertriebsunternehmen, dessen erfolgreichster Film Die Pute von Panem sei. Die Münchner Filmfirma habe dementsprechend die ausschließlichen Rechte an dem Spielfilm Die Pute von Panem für das deutsche Staatsterritorium inne, der bereits am 09.01.2014 in den deutschen Kinos anlief.

Expolsionsartige Verbreitung von Urhebereechtsverletzungen

Die Rechteinhaberin Wild Bunch Germany GmbH fordert ebenfalls in den versendeten Abmahnungen einen symbolischen Schadensersatz über 500 Euro (in fiktiver Lizenzgebühr), der allerdings bei einer außergerichtlichen Einigung mit der Abgemahnten nicht gefordert wird. Der rechtlich geschützte Film Die Pute von Panem sei laut der Abmahnung von SKW Rechtsanwälten in den ersten Tagen nach dem Erscheinungstag explosionsartig verbreitet worden. Dabei sei der Mandantin der SKW Rechtsanwälten ein großer finanzieller Schaden entstanden. Hätte Frau B. den Kinofilm legal in Einzelhandel erworben wäre ihr viel Ärger erspart geblieben. So kostet die Slapstick-Komödie als DVD bei Amazon nur 7,97 (Stand 23.12.2014).

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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