Eine aktuelle Abmahnung von der Kanzlei Fareds für den Erotiktitel Awe Inspiring Orgy bearbeitet im Augenblick Verbraucherdienst e.V. aus Essen. Der Abgemahnte, das neue Mitglied des Vereins für Verbraucherschutz, habe bereits am 26.10.2014 (10:28:02 Uhr CET) den geschützten Filmtitel Awe Inspiring Orgy aus dem Internet herunter geladen, öffentlich zur Verfügung gestellt sowie rechtswidrig vervielfältigt.
Erotikfilm Awe Inspiring Orgy sei eigenverantwortlich produziert worden
Laut dem Tenor der Abmahnung sei die Malibu Media LLC, die Rechteinhaberin und Auftraggeberin der Kanzlei Fareds, eine international operierende Filmproduzentin, die Erotikfilme für Erwachsene produziere. Den Erotikstreifen habe die Filmfirma eigenverantwortlich produziert. Aus diesem Grund sei sie die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte (§ 19a UrhG) und könne deshalb Ansprüche gegenüber den Abgemahnten geltend machen.
Erheblicher Rückgang der Lizenzeinnahmen
Herr L.S. aus M., der Abgemahnte, habe mittels der Tauschbörsensoftware BA3300 die geschützte Filmdatei widerrechtlich weltweit Dritten zum Download angeboten. Da die Filmtitel der Mandantschaft von der Kanzlei Fareds sehr oft im Internet zu finden seien habe es einen extremen Rückgang der Lizenzeinnahmen des Erotikitels Awe Inspiring Orgy gegeben, heißt es in dem Anwaltsschreiben.
735 Euro für den Erotiktitel Awe Inspiring Orgy sind viel Geld
In der Abmahnung, die dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt, werden unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrags über 735 Euro gefordert. Verbraucherdienst e.V. meint, dass ein Gerichtsprozess (bei Nichterfüllung der Forderungen) wegen einer Abmahnung für den Erotiktitel Awe Inspiring Orgy nicht zu empfehlen ist.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
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