Verbraucherdienst e.V. bekam am 11.12.2014 von unserem Mitglied Frau G. aus H. eine Abmahnung von Waldorf Frommer für den Film Project X. Die US-amerikanische Kinokomödie soll via Tauschbörsen-Software bittorent bereits im Jahr 2012 rechtswidrig aus dem Internet hoch geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Dabei habe ebenfalls eine unerlaubte Vervielfältigung des Spielfilms Project X stattgefunden.
Project X mit circa 8,72 Millionen Urheberrechtsverletzungen
Der Found-Footage-Film um den Versager Thomas, der mit seinen Freunden eine Party veranstaltet, die ihre eigene Dynamik entwickelt und später außer Kontrolle gerät, war im Jahr 2012 der am häufigsten rechtwidrig verbreitete Film. Circa 8,72 Millionen unerlaubte Downloads soll es gegeben haben. Für die Verleihfirma Warner Bros. Entertainment, die auch die Rechteinhaberin ist, war dies ein großer finanzieller Verlust, obwohl die Komödie im Kino recht erfolgreich war und sogar eine Fortsetzung in Planung war.
Urheberrechtsverletzung ist erst am 01.01.2016 verjährt!
Da das Abmahnschreiben für den Film Project X von Frau G. bereits am 27.09.2012 erstellt wurde, ist es für die Kanzlei Waldorf Frommer trotzdem weiterhin möglich die angebliche Urheberrechtsverletzung zu verfolgen. Bei einer Filesharing-Abmahnung wird in der Regel die regelmäßige Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB zur Anwendung gebracht. Das heißt, dass die Verjährungsfrist bei Abmahnung drei Jahre beträgt. Die Frist für den Film Project X begann jedoch nicht am 28.09.2012, sondern am Ende des Jahres. Somit ist das Abmahnschreiben erst am 31.12.2015 verjährt. Somit können ab dem 01.01.2016 keine Forderungen wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film Project X gegenüber Frau G. die Kanzlei Waldorf Frommer geltend gemacht werden.
956 Euro für den Film Project X
Bis zum 31.12.2015 kann die Kanzlei Waldorf Frommer den Ersatz des Lizenzschadens sowie die Rechtsanwaltsgebühren gegenüber der Filesharerin verlangen. Außerdem wird in der Abmahnung auch noch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Bei einer außergerichtlichen Einigung mit der Urheberrechtsverletzerin (das eigentliche Ziel einer Filesharing-Abmahnung) sollte Frau G. einen konkreten Zahlungsbetrag über 956 Euro bis zum 17.10.2012 auf das Konto der Kanzlei Waldorf Frommer senden. Die fristgerechte Abgabe einer Unterlassungserklärung als auch die in dem Abmahnschreiben erwähnte Zahlungsfrist wurde von der Abgemahnten jedoch missachtet.
Hohe Geldsumme wird von Waldorf Frommer weiterhin verlangt
Obwohl der Spielfilm Project X in der Vorweihnachtszeit 2014 bei Amazon nur noch 4,97 Euro (Stand 18.12.2014) kostet, wird von der Kanzlei Waldorf Frommer weiterhin die hohe Geldsumme verlangt.
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