Sony Pictures Megahack | Abmahnungen für unveröffentlichte Filme?

Droht eine neue Welle von Abmahnungen nach dem neuen Megahack (100 Terabytes) bei Sony Pictures? Mehrere unveröffentlichte Blockbuster des Filmstudios aus Culver City nahe Los Angeles sind nach dem Megahack im Internet aufgetaucht. Tausende IP-Adressen von Anschlussinhabern hätten weltweit diese Kinofilme schon herunter geladen. Kommt eine neue Abmahnwelle in Deutschland auf uns zu? Kommen neue Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an unveröffentlichten Blockbustern von Waldorf Frommer, Fareds, Schutt & Waettke oder Sasse & Partner?

Steckt Kim Jong Un hinter dem Megahack bei Sony Pictures?

Es ist heute (12.12.2014) noch unklar wer den Datendiebstahl (Megahack) bei Sony Pictures veranlasste. In den Medien (siehe BILD vom 02.12.2014) wird vermutet, dass der kommunistische Diktator Kim Jong Un hinter der Cyber-Attacke gegen Sony Pictures stünde. Nordkorea dementierte jedoch später. Das kommunistische Land hätte den Angriff auf die Server von Sony-Pictures nicht beauftragt. So bleibt es weiter ein Rätsel, ob der Diktator aus Nordkorea und seine Hintermänner für den kriminellen Angriff auf die Server von Sony Pictures Entertainment in den USA und dem spektakulären Filmdiebstahl verantwortlich sind.

The Interview thematisiert die Ermordung Kim Jon Uns

Unter den gehackten Filmen befindet sich auch der Spielfilm The Interview (Kinostart am 25.12.2014 in den USA), wobei zwei Journalisten beauftragt werden Kim Jong Un zu interviewen. Doch im Laufe der Handlung werden sie vom CIA beauftragt den nordkoreanischen Herrscher zu töten. Ob tatsächlich zwischen den Angriffen auf das Computernetz von Sony Pictures und dem Despoten Kim Jong Un eine Verbindung besteht, ist bis heute unklar. Denn die unbekannten Hacker nannten sich Guardians of Peace (GOP) und drohten anschließend dem Filmunternehmen. Spuren des Megahacks führten unter anderem nach Thailand, Bolivien oder Nordkorea. (Quelle: http://www.golem.de/news/sony-hacker-erste-spur-fuehrt-zu-einem-hotel-in-bangkok-1412-111024.html)

Sony Pictures Entertainment besitzt die weltweiten Verwertungsrechte

Doch mit dem Datendiebstahl (Megahack) nicht nur die unveröffentlichten Kinofilme, sondern auch firmeninterne Geschäftsdaten ins Netz. Obwohl sich das US-amerikanische Filmstudio mit Gegenmaßnahmen zur Wehr setzte, ist es dennoch nicht auszuschließen, dass wichtige Daten im Internet auftauschen können. Die gehakten Kinofilme (zum Beispiel The Interview) wurden zum Beispiel mittels Tauschbörsen-Software wie bittorrent unerlaubt weltweit vervielfältigt und öffentlich zur Verfügung gestellt. Da Sony Pictures jedoch die alleinige Rechteinhaberin an den brandaktuellen Kinofilmen ist, kann diese das Filesharing rechtlich verfolgen. Denn die ausschließlichen Verwertungsrechte an den zukünftigen Blockbustern besitzt nur das international bekannte Filmstudio aus dem kalifornischen Culver City (Los Angeles County).

Mehr als 1,5 Millionen IP-Adressen mit Urheberrechtsverletzungen

Neben dem Popcornkracher The Interview (25.12.2015) wurden weitere Kinofilme im Internet rechtswidrig infolge des Megahacks unerlaubt im Internet veröffentlicht. Es sind die Spielfilme Mr. Turner – Meister des Lichts (06.11.2014), Annie (25.12.2014), Herz aus Stahl (01.01.2015), Still Alice (05.03.2015) und To Write Love on Her Arms (März 2015), die zum Teil unveröffentlicht sind. Diese wurden schon im sehr großen Maße aus dem Internet von Filesharern herunter geladen und öffentlich via Tauschbörsen-Software zur Verfügung gestellt. Seit dem 30.11.2014 soll Herz aus Stahl (Originaltitel Fury) mit Brat Pitt in der Hauptrolle mehr als 1,2 Millionen Mal aus dem Netz herunter geladen worden sein. Mehr als 206.000 IP-Adressen hätten das Musical-Remake Annie via Tauschbörse herunter geladen, gefolgt von dem Filmdrama Still Alice mit circa 104.000 Usern. Circa 64.000 IP-Adressen sollen schon den visuell beeindruckenden Film Mr. Turner – Meister des Lichts im Internet geteilt haben. Mit circa 20.000 unerlaubten Downloads ist das Filmdrama To Write Love on Her Arms eher bescheiden dabei. (Quelle: http://variety.com/2014/digital/news/new-sony-films-pirated-in-wake-of-hack-attack-1201367036/)

Was ist bei einer Abmahnung für Sony Pictures zu tun?

Sollten Sie eine vorstellbare Abmahnung im Auftrag der Sony Pictures für einen der oben genannten Kinostreifen bekommen haben, ist für den Abgemahnten wichtig nicht in Panik zu geraten. Sollten Sie eine mögliche Abmahnung von Waldorf Frommer, Fareds, Schutt & Waettke oder Sasse & Partner erhalten haben, sollten Sie sofort kompetente Hilfe aufsuchen. Trotz des Megahacks bei Sony Pictures sind die hehackten Filmdaten immer noch urheberrechtlich geschützt. Deshalb verlangt eine Rechtsanwaltskanzlei in einer möglichen Abmahnung einen Pauschalbetrag über mehrere Hundert Euro, die Löschung der Filmdatei als auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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