Die Komödie Die Schadenfreundinnen wird auch noch im November 2014 von Waldorf Frommer abgemahnt. Der Spielfilm, wofür Waldorf Frommer aktuell Abmahnungen versendet, ist bereits am 01.05.2014 im Kino erschienen. Der Verkaufsstart im Einzelhandel war schon der 29.07.2014.
Abmahnung für Die Schadenfreundinnen wurde am 26.11.2014 erstellt.
Die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH ist der Rechteinhaber und der Auftraggeber des Abmahnschreibens, die dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt. Wegen eines rechtswidrigen Tauschbörsenangebots über den Internetanschluss von Herrn L. aus F. (dem Anschlussinhaber) wurde die Abmahnung (Erstellungsdatum 26.11.2014) für die Komödie Die Schadenfreundinnen versandt. Denn Herr L. aus F. soll den urheberrechtlich geschützten Kinofilm aus dem Internet herunter geladen. Dabei sei es zu einer rechtswidrigen Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung gekommen sein.
Verwertungsrechte an dem urheberrechtlich geschützten Spielfilm
Hinsichtlich des Inhalts der Abmahnung sei die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH die Rechteinhaberin des Spielfilms Die Schadenfreundinnen mit Don Johnson und Cameron Diaz. Deshalb besitze diese die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem geschützten Film. Aus diesem Grund könne diese mittels der Kanzlei Waldorf Frommer Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz gegenüber Herrn L. aus S. (dem Anschlussinhaber) geltend machen.
815 Euro und Unterlassungserklärung gefordert
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt die abmahnende Kanzlei wegen der Urheberrechtsverletzung an der Filmkomödie Die Schadenfreundinnen. Diese soll laut dem vorliegenden Schreiben bis zum 06.12.2014 an Waldorf Frommer verschickt werden. Außerdem soll der abgemahnte Filesharer Herr L. einen außergerichtlichen Pauschalbetrag über 815 Euro an die Kanzlei aus München überweisen. Diese Zahlung soll bis zum 16.12.2014 erfolgt sein. Deshalb liegt dem Anwaltsschreiben ein vorgefertigter Überweisungsträger als Anlage bei. Sollten jedoch die engen Fristen nicht beachtet werden droht Waldorf Frommer dem Abgemahnten mit einem teuren Gerichtsprozess.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
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