Aktuell erreichen dem Verbraucherdienst e.V. Abmahnungen an unsere Mitglieder von Waldorf Frommer für die US-Serie Person of Interest. Laut dem Wortlaut des Schreibens von der Kanzlei aus München habe der Abgemahnte eine Folge der urheberrechtlich geschützten Fernsehserie aus dem Internet herunter geladen. Dabei soll es während des Up-/Downloads via Tauschbörsen-Software zu einer öffentlichen Zugänglichmachung sowie zu einer unerlaubten Vervielfältigung gekommen sein.
Person of Interest nicht im Free- oder Pay-TV geschaut
Wird eine Episode der US-Serie Person of Interest nicht legal im Free-TV (RTL) oder im Pay-TV (RTL Crime) angeschaut, gibt es ein hohes Risiko später Post von der Kanzlei Waldorf Frommer zu bekommen. In einer Abmahnung wird dann von der Münchner Kanzlei ein außergerichtlicher Pauschalbetrag gefordert. Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH verlangen die Anwälte von Waldorf Frommer von dem Filesharer die Bezahlung von 519,50 Euro für eine TV-Folge (zum Beispiel für die Episode Nautilus). Denn die Rechteinhaberin (und Mandantin) von Waldorf Frommer sei ausschließlich berechtigt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- sowie Aufwendungsersatzansprüche bei Filesharing im Internet gegenüber dem Abgemahnten geltend zu machen.
Streitwert über 25.000 Euro für eine TV-Folge der US-Serie
Werden die eng festgesetzten Fristen bezüglich der Abmahnung für die Serie Person of Interest missachtet, kann die anschließende Gerichtsverhandlung (die oftmals mündlich ausgetragen wird) für den Filesharer empfindlich teuer werden. Denn dann muss der Abgemahnte zusätzliche Kosten wegen der begangenen Urheberrechtsverletzung begleichen, die mit einem Streitwert von circa 25.000 für eine Episode von Person of Interest berechnet werden können.
Drohung mit einer hohen Vertragsstrafe
Ebenso wird in der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer beansprucht. Diese ist in der Regel für den Abgemahnten lebenslang gültig. Bei einem weiteren Urheberrechtsverstoß an der abgemahnten Episode ist es dann nicht mehr nötig ein Abmahnschreiben zu formulieren. Kommt es anschließend zu einer Rechtsverletzung durch den Abgemahnten kann sofort eine hohe Vertragsstrafe bei Gericht drohen. Dass muss jedoch bei Abmahnung durch Waldorf Frommer nicht sein.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing: