Endless River, Pink Floyds letztes Album überhaupt, erschien erst am 07.11.2014 auf CD, LP, Blu-ray oder als E-Product. Filesharing-Abmahnungen von Sasse & Partner erreichen zurzeit den Verbraucherdienst e.V. Ein hoher Geldbetrag, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Löschung der Computerdatei mit der urheberrechtlich geschützten Musik werden in den Anwaltsschreiben gefordert. Bei der vorliegenden Abmahnung des Albums Endless River handelt es sich nicht um eine nicht autorisierte Bootleg-Version, sondern um das offizielle Original-Album von Pink Floyd.
1.481,49 Euro für Pink Floyds Endless River
Wegen der Urheberrechtsverletzung an Pink Floyds 15. Studioalbum verlangt die Kanzlei Sasse & Partner einen Geldbetrag über 1.481,49 Euro. Dieser setzt sich aus dem Schadenersatz (nach einer fiktiven Lizenzanalogie) und dem Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltskosten / Ermittlungskosten) zusammen. Kulanterweise machen die Anwälte von Sasse & Partner dem Abgemahnten ein außergerichtliches Pauschalangebot über 800 Euro, sofern die engen Fristen in der Abmahnung eingehalten werden. Hätte der Abgemahnte Endless River in der audiophilen Vinylversion (inklusive Gratisversand und kostenloser MP3-Version) bei Amazon für nur 34,99 Euro (Stand 03.12.2014) erworben, wäre ihm viel Ärger und Panik mir einer abmahnenden Kanzlei erspart geblieben.
Pink Floyd (1987) Ltd. ist die Auftraggeberin der Abmahnung
Sasse & Partner verschicken Abmahnschreiben im Auftrag der Pink Floyd (1987) Ltd., der bandeigenen Verwertungsgesellschaft der britischen Musiker. Diese besitze laut Abmahnung die ausschließlichen Verwertungsrechte an der Musik von Pink Floyd, also auch an dem aktuellen Album Endless River. Deshalb habe die Rockband die Befugnis Ansprüche gegenüber dem Abgemahnten geltend zu machen. Den Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG), den Unterlassungsanspruch (§ 97 Abs. 1 UrhG) und den Aufwendungsersatz (§ 97a Abs. 3, S.1) fordern die kommerziell erfolgreichen Musiker von Pink Floyd (die circa 300 Millionen Tonträger verkauft haben) von dem Abgemahnten wegen der aktuellen Urheberrechtsverletzung durch Filsharing im Internet. Wegen der hohen Pauschalforderungh über 800 Euro sowie der geforderten Unterlassungserklärung ist es wichtig nicht in Panik zu geraten.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
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