Sicherheitslücke | Klage abgewiesen | Abmahnung

Eine Klage wegen einer Filesharing-Abmahnung wurde am 27.08.2014 (Az. 117 C 1049/14) vom Amtsgericht Braunschweig zurück gewiesen. Wegen einer Sicherheitslücke in der Software des  Routers urteilte das Gericht zu Gunsten des Abgemahnten.

Abmahnung für Resident Evil: Afterlife 3D

Im Auftrag der Constantin Filmverleih GmbH verklagte die Kanzlei Waldorf Frommer den Abgemahnten auf 600 Euro Schadensersatz sowie auf 506 Euro Aufwendungsersatz. Der urheberrechtlich geschützte Spielfilm Resident Evil: Afterlife 3D habe der Anschlussinhaber laut Abmahnung öffentlich zur Verfügung gestellt und im Internet vervielfältigt.

Speedport W504V mit Sicherheitslücke

Der Abgemahnte wies bei der Verteidigung darauf hin, dass er den Telekom-Router Speedport W504V benutzt habe. Dieser Router habe trotz WPA2- und Passwort-Verschlüsselung seit 2012 große Sicherheitslücken. Unbefügte hätten deshalb auch bei aktivierter WPS-Funktion einen leichten Zugriff auf den Router.

Router war automatisch konfiguriert

Laut des aktuellen Urteils des Amtsgerichts Braunschweig reiche es aus, dass der Router zum aktuellen Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung automatisch konfiguriert worden sei. Deshalb sei die begangene Urheberrechtsverletzung nicht auszuschließen, urteilten Braunschweiger Richter.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

 

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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