Landgericht Bochum | neue Schadensersatzpauschale | Abmahnung

Am 13.11.2014 entschied das Landgericht Bochum mit einem Urteil über neue Schadensersatzpauschalen bei Filesharing. Die Kanzlei der rka Rechtsanwälte, die auch für Abmahnungen bekannt ist, war bei dem Gerichtsverfahren Klägerin und Vertreterin der Rechteinhaberin.

Schadensersatzpauschalen bei Filesharing angehoben

Laut dem Gerichtsurteil (Az. I-8 O 263/14) wurden die Schadensersatzansprüche bei urheberrechtlich geschützten Medientiteln bedeutend angehoben. So kann eine Anwaltskanzlei bei einem Spielfilm nun eine Schadensersatzpauschale über 600 Euro verlangen. Der Anspruch bei einem Computerspiel beträgt jetzt 1.000 Euro. Wird Musik abgemahnt, kann die Kanzlei 100 Euro pro Musiktitel veranschlagen.

Schadensersatzpauschale wird willkürlich berechnet

Früher urteilte das Landgericht Bochum eher zugunsten der Abgemahnten. Für das unberechtigte Anbieten und die unerlaubte Vervielfältigung eines Spielfilms waren früher 200 Euro gerechtfertigt. Einen pauschalen Schadensersatz über 100 Euro hielt das Gericht früher für angemessen. Die Schadensersatzpauschale ist laut der neuen Rechtssprechung bei Spielfilmen um das Dreifache gestiegen. Bezüglich eines Computerspiels stieg diese sogar um das Zehnfache. Dabei werden die Pauschalen bei einer Abmahnung in der Regel mit einer fiktiven Lizenzanalogie „berechnet“, die willkürlich angesetzt wird.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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