Abmahnung | Maze Runner | Waldorf Frommer

815 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden in der Regel in einem Abmahnschreiben von Waldorf Frommer gefordert. Diesmal beauftragte die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Münchner Kanzlei für den kürzlich im Kino erschienenen Film Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth. Der deutsche Kinostart erfolgte unlängst am 16.10.2014

Urheberrechtsverletzung an Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth

Hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung an Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth habe die Rechteinhaberin aus Frankfurt am Main Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz sowie auf Aufwendungsersatz. Denn Twentieth Century Fox verfüge laut Abmahnung von Waldorf Frommer über die gesamten Verwertungsrechte an der Verfilmung von James Dashners Bestsellerroman. Ebenfalls soll der Kinofilm Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth durch das Filesharing des Abgemahnten im Internet öffentlich zur Verfügung gestellt sowie rechtswidrig vervielfältigt sein.

600 Euro Schadensersatz in Lizenzanalogie

Wegen der Rechtsverletzung belaufe sich der Schadensersatzanspruch über 600 Euro. Dieser wird in fiktiver Lizenzanalogie „errechnet“ und ist nicht mit den Lizenzen im Einzelhandel vergleichbar. Zusammen mit den geforderten Rechtanwaltskosten ergibt sich ein außergerichtlicher Pauschalbetrag über 815 Euro. Um eine weitere Urheberrechtsverletzung an Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth auszuschließen fordert Waldorf Frommer in dem Abmahnschreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Entrinnen Sie dem Irrgarten der Filesharing-Abmahnung!

Mit der Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten keine weitere Rechtsverletzung an dem Kinofilm in Lara Croft-Optik im Internet zu begehen. Geschieht dies trotzdem, kann sofort eine hohe Vertragsstrafe vor Gericht eingeklagt werden. Wird die Abmahnung von Waldorf Frommer ignoriert kann ebenfalls ein aufwendiger und teuer Gerichtsprozess die Folge sein. Wehren Sie besser die Abmahnung von Wes Balls Verfilmung um den Jungen Thomas, der versucht aus den Gefahren lauernden Labyrinth (engl. Maze) zu entkommen, gezielt ab. Denn dann geraten Sie mit Ihrer Abmahnung für Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth nicht in einen Irrgarten, aus dem schwer zu entrinnen ist.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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