Abmahnung | Elaiza | Kornmeier & Partner

Is It Right – Elaizas Hitsingle zum Eurovision Song Contest 2014 wird aktuell von Kornmeier & Partner abgemahnt. 365,50 Euro soll Frau J.W. aus B. laut dem Wortlaut der Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung zahlen. Ebenso wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eingefordert. Die Auftraggeberin des Schreibens von Kornmeier & Partner ist die Musicstarter GmbH & Co. KG, die auch die Rechteinhaberin ist.

Musicstarter GmbH ist ein Teil der Hubert Burda Media

Die Musicstarter GmbH & Co. KG ist Deutschlands erste Crowdfunding-Plattform für Profimusiker. Ein Ziel ist die Finanzierung und Förderung von vielversprechenden Musikern. Ebenso ist das Unternehmen ein professionelles Musiklabel, deren Mitgesellschafter die Burda Intermedia Publishing ist. Somit gehört die Musicstarter GmbH der Hubert Burda Media, einem großen deutschen Medienkonzern, unter anderem mit der Zeitschrift FOCUS im Portfolio.

Folgeabmahnungen wegen Chartcontainer möglich

Das Plattenlabel beauftragte die Kanzlei Kornmeier & Partner, da diese die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Album Gallery der Band Elaiza mit dem Titel Is It Right besitze. Laut Abmahnung habe Frau J.W. nicht das Album von Elaiza aus dem Internet herunter geladen, sondern den Chartcontainer Bravo Hits Vol.85. Da sich auf dem Bravo Hits- Sampler noch 43 weitere urheberrechtlich geschützte Musiktitel befinden, ist die Abmahnung von Kornmeier & Partner vermutlich nicht die Einzige. Folgeabmahnungen für andere Künstler wie Lady Gaga, Bruno Mars oder Jan Delay könnten die Folge sein.

Riskieren Sie keinen Gerichtsprozess wegen Elaizas Hitsingle

Deshalb ist es wichtig bei einer Abmahnung nicht in Panik zu geraten. Obwohl die Unterlassungserklärung und der Geldbetrag bis zum 12.11.2014 an die Kanzlei Kornmeier & Partner gesandt werden sollte. Denn die Plattenfirma Musicstarter GmbH habe gegenüber der Abgemahnten einen Unterlassungsanspruch (§ 97 Abs.1 UrhG), einen Auskunftsanspruch (§ 101 UrhG) sowie einen Schadensersatzanspruch (§ 97 Abs. 2 UrhG). Sollten die eng festgelegten Fristen nicht eingehalten werden, empfiehlt die Kanzlei Kornmeier & Partner gerichtliche Schritte gegenüber der Abgemahnten einzuleiten. Bei einer Gerichtverhandlung fordert dann die Musicstarter GmbH eine Schadensersatzpauschale über 200 Euro hinsichtlich der Rechtsverletzung an dem Musiktitel von Elaiza.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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