Serienfreaks riskieren eher eine Abmahnung als normale Fernsehzuschauer. Werden zum Beispiel die urheberrechtlich geschützten Episoden der US-Fantasyserien Vampire Diaries und The Originals in Deutschland nicht im Free-TV angeschaut sondern aus den Internet heruntergeladen, riskiert der Fileshsrer die Zusendung eines Abmahnschreibens. Dieses stammt in der Regel von Waldorf Frommer und wird im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH verschickt.
Abmahnung für 14 Folgen der Serien Vampire Diaries und The Originals
Verbraucherdienst e.V. liegt eine aktuelle Abmahnung (Erstellungsdatum 27.10.2014) für die US-Serien Vampire Diaries und The Originals vor. In diesem Schreiben ist zu lesen, dass Frau D.S. 14 Folgen der US-Serien per Tauschbörsen-Software bittorrent via Filesharing aus dem Internet herunter geladen haben soll. Dabei soll es durch den gleichzeitigen Up- / Downloads zu einer rechtswidrigen Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) gekommen sein.
Gesetzliche Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung an US-Serien
Bezüglich der Rechtsverletzung an den TV-Folgen sei die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. berechtigt Ansprüche auf Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG), Unterlassung (§ 97 Abs. 1 UrhG) sowie Aufwendungsersatz (§ 97a Abs. 3 S.1 UrhG) gegenüber Frau D.S. aus F. geltend zu machen. Denn in der Abmahnung ist zu lesen, dass die Rechteinhaberin über diese Ansprüche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfüge.
Gerichtlicher Gestattungsbeschluss vom Landgericht München I
Im Rahmen eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens (§ 101 Abs.9 UrhG) wurde ein richterliches Gestattungsverfahren zur Auskunft der Identität des Anschlussinhaberin durchgeführt. Mit Hilfe des Beschlusses vom Landgericht München I, der der Abmahnung von Waldorf Frommer beiliegt, konnten im Anschluss die Daten der Urheberrechtsverletzerin von der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG an Waldorf Frommer heraus gegeben werden. Dies führte dann zur Anfertigung des Abmahnschreibens für die TV-Folgen von Vampire Diaries und The Originals.
Zahlung über 1.090 Euro für Vampire Diaries und The Originals
In der Abmahnung für die TV-Episoden von Vampire Diaries und The Originals wird eine konkrete Zahlungshöhe über 1.090 Euro als außergerichtlicher Pauschalbetrag eingefordert. Allein die außergerichtliche Forderung des Schadensersatzes liegt bei 875 Euro. Ferner soll die Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an Waldorf Frommer zuschicken. Diese liegt schon vorgefertigt dem Rechtsanwaltsschreiben als Anlage bei.
Enge Fristsetzung in der Abmahnung von Waldorf Frommer
Bis zum 16.11.2014 soll Frau D.S. die 1.090 Euro auf ein Konto der Commerzbank München überweisen haben. Die Frist zum Eingang der unterschriebenen Unterlassungserklärung endet sogar früher. Bereits am 06.11.2014 soll die Erklärung bei Waldorf Frommer eingegangen sein. Kommt es nicht zu der außergerichtlichen Einigung zwischen der Rechteinhaberin und der Abgemahnten kann es zu einem teuren und aufwendigen Gerichtsprozess wegen der Urheberrechtsverletzungen an den Serientiteln kommen.
Teurer Gerichtsprozess muss nicht sein!
Der Gegenstandswert für den Aufwendungsanspruch über 1.875 Euro würde dann bei einem Gerichtsprozess eingefordert. Ebenso kämen noch 215 Euro für den Aufwendungsersatz (die Rechtsanwaltskosten) hinzu. Somit würde die Kanzlei Waldorf Frommer einen Mindestbetrag über 2.090 Euro bei einem Gerichtsprozess beanspruchen. Das muss aber bei einer Abmahnung für die TV-Episoden von Vampire Diaries und The Originals nicht sein!
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing: