Mit der Versendung von Abmahnschreiben ist der Oldenburger Rechtsanwalt und CDU-Politiker Rainer Munderloh wieder aktiv. Im Auftrag der G & G Media Foto-Film GmbH (Haan / Rheinland) versendet der Anwalt aktuell Schreiben wegen Urheberrechtsverletzungen von Erotikfilmen. Diese Filme seien rechtwidrig via Tauschbörsen-Software öffentlich zur Verfügung gestellt und vervielfältigt worden.
780 Euro für einen Erotikfilm von der G & G Media Foto-Film GmbH
Einen Pauschalbetrag über 780 Euro fordert der Oldenburger Rechtsanwalt in seinem Abmahnschreiben. Ebenfalls soll der Filesharer eine lebenslang gültige strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die Abgabe einer solchen Erklärung hätte dann zur Folge, dass bei einem wiederholten Filesharing-Vorgang eine hohe Vertragsstrafe drohen kann, die sogar vor Gericht eingefordert wird. Denn die Mandantin von Rainer Munderloh besitze die alleinigen Verwertungsrechte an den herunter geladenen Erotikfilmen.
Drohung mit einer teuren Klage vor Gericht
Laut dem Wortlaut der Abmahnung sei ein außergerichtlicher Aufwendungs- und Schadensersatzanspruch von über 1.650 Euro wegen der begangenen Urheberrechtsverletzung zahlen. Sollte die Abmahnung jedoch von dem Filesharer ignoriert werden käme ein weiterer Geldbetrag über 2.350 Euro bei einer gerichtlichen Durchsetzung hinzu. Damit wäre eine Gesamtforderung von mindestens 4.000 Euro bei einem Gerichtsprozess bezüglich der Rechtsverletzung zu zahlen. In dem Anwaltsschreiben gibt sich Rainer Munderloh allerdings kulant. Innerhalb einer kurzen Fristsetzung sei nur eine kleinere Vergleichssumme über 780 Euro zu zahlen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollten die festgesetzten Fristen nicht eingehalten werden droht der Rechtsanwalt aus Oldenburg mit einer gerichtlichen Durchsetzung der Forderungen.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
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