Die APW Rechtsanwälte (Dortmund) betreuen Filesharing-Abmahnungen im Auftrag der Universal Pictures Germany GmbH. Die Filmverleihfirma hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main sowie eine Filiale in Hamburg. Universal Pictures Germany GmbH ist im Kinoverleih als auch im Verkauf von Heimkinofilmen im Einzelhandel oder im Internet aktiv.
Universal Pictures Germany GmbH ist ein Tochterunternehmen eines US-Konzerns
Die Universal Pictures Germany GmbH ist eine deutsche Tochter Medienkonzerns NBC Universal aus den USA. Der US-amerikanische Mutterkonzern betreibt unter anderem in Los Angeles eines der größten und ältesten Filmstudios, die noch regelmäßig Blockbuster für ein großes Publikum produzieren.
Pauschaler Vergleichsbetrag zwischen 500 bis 530 Euro
Verbraucherdienst e.V. berichtete in der Vergangenheit über Abmahnungen von den APW Rechtsanwälten, deren Auftraggeber die deutsche Tochter des US-Medienkonzerns war. Die Bezahlung eines Pauschalbetrags zwischen 500 bis 530 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden jeweils in einer Abmahnung von den APW Rechtsanwälten von dem Abgemahnten eingefordert.
Öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung
Die urheberrechtlich geschützten Spielfilme von der Rechteinhaberin Universal Pictures Germany GmbH sollen mittels einer Filesharing-Software im Internet von dem Abgemahnten herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Dabei stellt die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) sowie deren Vervielfältigung (§ 16 UrhG) im Internet die eigentliche Urheberrechtsverletzung dar. Da die Universal Pictures Germany GmbH die deutsche Rechteinhaberin dieser Filme ist, kann sie Unterlassung-, Auskunfts-, Schadensersatz- sowie Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Abgemahnten gegenüber dem Abgemahnten geltend machen.
IP-Adresse, Hash –Wert, genauer Zeitpunkt der Rechtsverletzung
Die Universal Pictures Germany GmbH beauftragt zur Ermittlung und zur Verfolgung einer Urheberrechtsverletzung eine Antipiracy-Firma, die den genauen Zeitpunkt der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung, die IP-Adresse des Anschlussinhabers sowie den Hash-Wert (digitaler Fingerabruck) im Internet und beweissicher ermittelt und dokumentiert. Über dem Umweg eines Gerichtlichen Gestattungsbeschlusses konnte anschließend die Kanzlei der APW Rechtsanwälte eine Abmahnung im Auftrag der Rechteinhaberin anfertigen.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing: