Eine Abmahnung vom 10.10.2014 wegen rechtswidriger Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung erreichte den Verein. Die Abmahnung von Waldorf Frommer wurde für die Getty Images International anfertigt. Das Mitglied Frau S. K. soll laut Abmahnung eine Verletzung eines Bildrechtes auf Ihrer Webseite begangen haben.
Wer ist die Getty Images International?
Der Verfolger der vorliegenden Urheberrechtsverletzung ist die deutsche Niederlassung der Getty Images, Inc., einer US-amerikanischen Bildagentur aus Seattle. Die milliardenschweren Erben Mark Getty und Jonathan Klein gründeten 1995 die Bildagentur. Inzwischen verwaltet die Agentur Bildrechte in mehr als 50 Ländern. Diese soll über 80 Millionen Bildrechte verfügen. Außerdem soll Getty Images International über circa 30.000 Stunden urheberrechtlich geschützte Filmaufnahmen verwalten. Kunden der Getty Images sind vor allem Unternehmen von Druck- und Online-Publikationen.
Zahlung über 2.300 Euro für Getty Images International
Die Urheberrechtsverletzerin wird aufgefordert einen Gesamtbetrag über 2.300 Euro bis zum 28.10.2014 auf das Konto der Anwälte von Waldorf Frommer zu überweisen. Ebenso soll die Angemahnte ein beigefügtes Bestätigungsformular bis zum 24.10.2014 zurückschicken. Laut Abmahnung habe die Urheberrechtsverletzerin bereits am 19.09.2014 eine Unterlassungserklärung an die Kanzlei Waldorf Frommer abgegeben. Die urheberrechtlich geschützten Bildrechte habe die Abgemahnte wahrend einer viermonatigen Nutzungsdauer rechtswidrig verwendet. Deshalb sei ein Schadensersatz über 1.650 Euro fällig. Dazu kämen noch pauschale Anwaltsgebühren (§ 4 Abs.1 RVG) über 650 Euro hinzu. Insgesamt sind es 2.300 Euro, die die Getty Images International bei einer außergerichtlichen Einigung einfordert.
Urheberrechtsverletzung mittels Screenshot dokumentiert
Laut der Abmahnung von Waldorf Frommer bestünden keinerlei Zweifel wegen der unerlaubten Benutzung der Bildrechte der Getty Images International. Bereits im September 2012 soll das streitgegenständliche Bildmaterial mittels Screenshot ermittelt und dokumentiert worden sein. Diese habe im Dezember 2012 / Januar 2013 das Bild aus ihrem Internetauftritt entfernt. Danach ergebe sich eine Mindestnutzungsdauer von vier Monaten um die Angelegenheit zu beschleunigen.
Drohung mit einem Gerichtsprozess
Sollte es zu keiner außergerichtlichen Einigung zwischen der Getty Images International und der Abgemahnten Frau S. K. kommen, werden die vollumfänglichen Ansprüche geltend. Hinsichtlich einer Laufzeit von vier Monaten erfolgt die Schadensberechnung auf einer fiktiven Lizenz. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Urheberrechtsverletzer / die Urheberrechtsverletzerin an einem Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der Getty Images International interessiert sei. Laut der Abmahnung von Waldorf Frommer sei ein Nachweis der Bildrechte durch einen Urhebervermerk ausgeblieben. Deshalb bestünde nach üblicher
Rechtsauffassung ein Schadensersatzanspruch, der über die einfache Lizenzgebühr herausginge.
Gegenstandswert über 15.000 Euro
Die Urheberrechtsverletzerin müsste ohne eine außergerichtliche Einigung einen Schadensersatz über 1.950 Euro zahlen. Für die Nutzung der Bildrechte der Getty Images International müsste ein Betrag über 975 Euro beglichen werden. Einen hundertprozentigen Zuschlag (975 Euro) wegen des unterlassenen Urheberrechtsvermerks müsste die Abgemahnte zusätzlich bezahlen. Daneben würden in der Abmahnung für die Getty Images International Kosten für den Aufwendungsersatz über 755,80 Euro berechnet. Bezüglich des wirtschaftlichen Wertes der Rechtsverletzung an einem Bildrecht der Getty Images International berechne die Kanzlei Waldorf Frommer eines Gegenstandswerts über 15.000 Euro.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
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