Unser Mitglied Herr F.E. aus F. soll sich am 24.09.2014 die Comicverfilmungen Iron Man 2 und Iron Man 3 aus dem Internet heruntergeladen haben. Dabei soll es zu einer öffentlichen Vervielfältigung sowie zu einer öffentlichen Zugänglichmachung gekommen sein. Denn die beiden Verfilmungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Konsequenz der angeblichen Urheberrechtsverletzung mittels Filesharing war später die Versendung einer Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer
1.481,30 Euro für Iron Man 2 und Iron Man 3
Laut dem Abmahnschreiben fordert die Rechteinhaberin der Spielfilme, die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft, einen Pauschalbetrag über 1.481,30 Euro. Die Zahlung der konkreten Zahlungshöhe über 1.481,30 Euro für die beiden Spielfilme sollte bis zum 27.10.10.2014 beglichen werden. Ebenfalls sollte der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Münchner Kanzlei senden. Die Frist zum Eingang der Erklärung endete laut Abmahnschreiben von Waldorf Frommer bereits am 17.10.2014.
Drohung mit höheren Kosten
Sollten die festgesetzten Fristen seitens des Abgemahnten nicht eingehalten werden droht Waldorf Frommer mit einem Gerichtsverfahren. Kommt keine außergerichtliche Einigung mit dem Abgemahnten zustande werden Kosten von mehr als 2.281,30 bei Gericht gefordert.
Verwendung der Tauschbörsen-Software bittorrent
Wie schon erwähnt seien die urheberrechtlich geschützten Comicverfilmungen öffentlich zur Verfügung gestellt worden. Dabei soll es zu einer rechtswidrigen Vervielfältigung durch die verwendete Tauschbörsen-Software bittorrent gekommen sein. Deshalb habe die Rechteinhaberin, die von Waldorf Frommer vertreten wird, einen Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassungsersatz. Ebenso bestünde laut der Abmahnung für die Filme Iron Man 2 und Iron Man 3 ein Anspruch auf Unterlassung.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing: