Abmahnung | Come Around Sundown | Waldorf Frommer

Inhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer (Erstellungsdatum 10.01.2013) ist die Verfolgung einer Urheberrechtsverletzung an dem 2010 erschienenen Nr.1-Album Come Around Sundown der US-amerikanischen Rockband Kings of Leon.

Pauschalbetrag über 956 Euro

Bis zum 30.11.2013 sollte Herr K.P. aus B. einen Pauschalbetrag über 956 Euro auf ein Konto der Waldorf Frommer Rechtsanwälte überweisen. Ebenfalls sollte bis zum 21.01.2013 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Kanzlei geschickt werden. Denn Waldorf Frommer habe hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum Come Around Sundown das Recht auf sofortige Unterlassung zukünftiger Rechtsverletzungen.

Schadensersatz über 450 Euro

Der geforderte Pauschalbetrag beinhaltet einen Schadensersatz über 450 Euro für das Album Come Around Sundown der US-amerikanischen Rockband Kings of Leon. Die restlichen 506 Euro ist die Forderung in Form von Rechtsanwaltskosten. Die Verfolgung der Urheberrechtsverletzung ist somit um 56 Euro teurer als die Schadensersatzforderung in einer fiktiven Lizenzgebühr.

Ausschließliche Verwertungsrechte an Kings of Leon

Hinsichtlich der Verfolgung der Rechtsverletzung an dem fünften Studioalbum Come Around Sundown der Band Kings of Leon habe die Rechteinhaberin verschiedene Ansprüche gegenüber dem Abgemahnten. Die Sony Music Entertainment Germany GmbH, die Mandantin von Waldorf Frommer, habe auf dem deutschen Staatsgebiet Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz sowie auf Kostenerstattung. Denn die Sony Music Entertainment Germany GmbH habe die ausschließlichen Verwertungsrechte an der Musik von der Band Kings of Leon.

Öffentliche Zugänglichmachung der Musik von der Band Kings of Leon

Bezüglich des Filesharing des Rockalbums soll es zu einer öffentlichen Zugänglichmachung gekommen sein. Eine unerlaubte Vervielfältigung im Internet habe ebenfalls durch den Filesharer statt gefunden. Diese Verwertungsrechte an dem Album Come Around Sundown habe laut Abmahnung nur die Rechteinhaberin sowie die Rockband aus Tennessee. Diese Rechte werden durch den Vorgang des Filesharing nicht an den Hörer weiter gegeben.

IP-Adresse und Hash-Wert dokumentiert

Aus diesen Gründen habe die Rechteinhaberin die IP-Adresse und den Hash-Wert (eine Art digitaler Fingerabdruck) zum genauen Zeitpunkt des Filesharing-Vorgangs dokumentieren lassen. Mit Hilfe eines richterlichen Gestattungsverfahrens vor dem zuständigen Landgericht konnten im Anschluss die ermittelten Daten heraus gegeben werden. Diese Daten bezüglich des Albums Come Around Sundown von Kings of Leon führten später zur Formulierung einer Abmahnung durch Waldorf Frommer.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Das abgemahnte Mitglied sei außerdem dazu verpflichtet eine rechtsverbindliche strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Kanzlei abzugeben. Diese liegt der Abmahnung für die Southern / Alternativ Rockband Kings of Leon schon vorgefertigt bei.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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