Abmahnungen von Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH erreichen den Essener Verein Verbraucherdienst e.V. regelmäßig dank seiner Mitglieder.
Nicht nur für Abmahnungen des Films Fack ju Göhte tätig
Verbraucherdienst e.V. konnte schon über etliche Abmahnungen berichten. Nicht nur für Abmahnungen für den Kinoschlager Fack ju Göhte (Stand 21.12.2013), sondern auch für Inside Wikileaks (Stand 19.04.2014) sowie für Pompeii (22.07.2014).
Bekannt durch Verfilmungen von Edgar Wallace und Karl May
Bereits am 01.04.1950 wurde in München die Constantin Filmverleih GmbH gegründet. In den 1950er Jahren vertrieb der Filmverleih hauptsächlich Produktionen von United Artists. Die westdeutsche Filmverleihfirma wurde in den 1960er Jahren sehr bekannt durch Edgar-Wallace- bzw. Karl May-Filme. Diese Filme waren ein bedeutender Beitrag zur deutschen Nachkriegskultur.
Heute Tochterfirma der Schweizer Highlight Communications AG
1978 erwarb Filmproduzent Bernd Eichinger die Münchner Filmfirma. Als Neue Constantin Film GmbH war er ab 1979 als Gesellschafter und Geschäftsführer tätig. Bereits 2002 erwarb die heutige Schweizer Highlight Communications AG Anteile. Jedoch erst am 21.04.2009 wurde die Constantin Film eine hundertprozentige Tochterfirma des Schweizer Medienunternehmens. Heute firmiert das Münchner Unternehmen als Constantin Film AG. Bei Filesharing-Abmahnnugen benennt sich die Firma Constantin Film Verleih GmbH, die Verleihtochter der Münchner Aktiengesellschaft.
Nicht nur erfolgreichster Filmverleiher in Deutschland
Die Constantin Film AG ist allerdings nicht nur im Verleihgeschäft aktiv. Produktionen für Kino und TV, der Lizenzhandel sowie Home Entertainment (DVD / BD / VOD) sind wichtige Kernkompetenzen des Medienanbieters. Denn die Constantin Film AG versteht sich als bedeutender Hersteller, Vertreiber und Verleiher von audiovisuellen Inhalten urheberrechtlich geschützter Inhalte in Deutschland.
Internetsperren durch Antrag der Rechteinhaberin
Aufsehen erregte die Constantin Film AG hinsichtlich einer Stellungsnahme (Stand 28.03.2014) mit Bezug auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dabei sollen Internetsperren für Webseiten mit urheberrechtlich geschütztem Material nicht nur durch Gerichtsurteile oder Richtervorbehalte erfolgen, sondern durch auch durch einen Antrag der Rechteinhaberin, zum Beispiel der Constantin Film AG.
Abmahnungen von Waldorf Frommer zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen
Mit Abmahnungen steht dem Tochterunternehmen Constantin Film Verleih GmbH ein Mittel zur Bekämpfung bei einer Urheberrechtsverletzung im Internet zur Verfügung. In der Regel stammen die Abmahnungen von der Kanzlei Waldorf Frommer, die ebenfalls aus München kommt. In einer Abmahnung wird jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung als auch Begleichung eines Pauschalbetrags über 815 Euro von dem Filesharer gefordert. Sollte es jedoch zu keinem außergerichtlichen Vergleich mit der Kanzlei Waldorf Frommer und der Rechteinhaberin kommen, wird sogar mit einer Klage vor Gericht gedroht.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:
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