Abmahnung | Westlife | Waldorf Frommer

Nicht nur Spielfilme oder TV-Episoden werden aus dem Internet herunter geladen. Das Greatest Hits (CD+DVD)-Album der irischen Boygroup Westlife soll Frau L.M. aus W. am 02.06.2012 (15:27:57 Uhr) aus dem Internet herunter geladen haben. Die Abgemahnte erhielt das Schreiben der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer bereits im Juni 2012.

Boygroup Westlife durch Waldorf Frommer vertreten

Sony Music Entertainment Germany GmbH fordert in der Abmahnung den hohen Geldbetrag über 956 Euro. Die konkrete Zahlungshöhe, die die Rechteinhaberin von der Abgemahnten einfordert, besteht aus 450 Euro Schadensersatz und 506 Euro Rechtsanwaltskosten. Ebenso fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von der Filesharerin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Frist zum Eingang der Unterlassungserklärung sollte am 29.06.2012 erfolgen. Die Zahlungsfrist endete bereits arm 09.07.2012.

Warum bekam Frau L.M. eine Abmahnung?

Die Abmahnung von Waldorf Frommer für die vier Musiker von Westlife ist die Vorstufe zum einstweiligen Urteils- und Verfügungsverfahren. Mittels einer Abmahnung versucht die Kanzlei Waldorf Frommer eine außergerichtliche Einigung zwischen der Rechteinhaberin und der Filesharerin zu erreichen. Wird keine Einigung zwischen Westlife und der Empfängerin der Abmahnung erzielt, können weitere rechtliche Schritte folgen. So ist es keine Seltenheit, dass ein Mahnbescheid, ein Vollstreckungsbescheid oder eine Klage vor Gericht folgen einer Abmahnung kann.

IP-Adresse und Hash-Wert ermittelt

Sony Music Entertainment Germany GmbH beauftragte das Ermittlungssystem der Firma ipoque. Dabei wurde mittels eines Datentransfers die Urheberrechtsverletzung an dem Album Gratest Hits (CD+DVD) der Band Westlife sichergestellt und protokolliert. Die genaue IP-Adresse sowie der Hash-Wert (digitaler Fingerabdruck) wurde ermittelt. Dieser Datensatz war später die Grundlage für die Formulierung der Abmahnung.

Ausschließliche Verwertungsrechte

Die Mandantin von Waldorf Frommer habe die ausschließlichen Verwertungsrechte für das Album von Westlife inne. Deshalb habe diese Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz sowie Kostenerstattung. Hinsichtlich des Anspruchs auf Unterlassung soll die beigefügte Unterlassungserklärung ausgefüllt an die Kanzlei gesandt werden. Denn mittels dieser Erklärung sollen weitere Rechtsverletzungen an der Musik von Westlife in der Zukunft unterbunden werden.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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