Twentieth Century Fox – ein Teil von Rupert Murdochs Medienimperium
Bekannt ist die Fox-Fanfare am Anfang jedes Films. Es ist das Erkennungszeichen eines Films der Twentieth Century Fox, eines der wichtigsten Filmstudios. Der Mutterkonzern Twentieth Century Fox befindet sich in Los Angeles. Die Firma ist seit 1985 im Besitz der News Corporation. Die News Corporation ist ein Teil des weltweit tätigen Medienmoguls Rupert Murdoch.
Titanic und Avatar von der Twentieth Century Fox
Mit den Blockbustern Titanic und Avatar veröffentlichte die Twentieth Century Fox zwei der erfolgreichsten Kinofilme aller Zeiten. Als DVD, Blu-ray Disc (BD) und VOD werden Spielfilme von der Twentieth Century Fox anschließend ausgewertet. Die Filmfirma veröffentlicht ebenso unzählige TV-Serien, die auch in Deutschland ausgestrahlt werden.
Firmensitz in Frankfurt am Main
Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ist das deutsche Tochterunternehmen. Die deutsche Filiale ist eine Marketing- und Vertriebsgesellschaft für alle Filme und TV-Serien, dessen Rechte die Twentieth Century Fox hält. Der Firmensitz ist in Frankfurt am Main. Jedes Jahr werden Hunderte Spielfilme im Einzelhandel oder bei digitalen Anbietern von dem Unternehmen herausgebracht.
Abmahnungen für Spielfilme
Verbraucherdienst e.V. berichtete schon über etliche Abmahnungen (Filme und Serien). Regelmäßig berichtet der Verein über neue Abmahnungen für die Twentieth Century Fox. Waldorf Frommer verschickte Abmahnungen im Namen der Rechteinhaberin für Das Schicksal ist ein mieser Verräter (15.10.2014) und Life of Pi: Schiffbruch mit Tiger (10.09.2014). Ebenfalls wurden Abmahnungen für The Counselor (11.08.2014), Rio 2 – Dschungelfieber (03.07.2014), Die Bücherdiebin (02.05.2014) sowie für Taffe Mädels (27.12.2013) von Waldorf Frommer versandt.
Abmahnungen für Episoden von TV-Serien
Abmahnungen für die TV-Serien How I met your Mother, Modern Family, New Girl, Homeland, Sons of Anarchy, Dads, The crazy ones und Sleepy Hollow (Artikel vom 26.03.2014) betreute der Essener Verein für seine Mitglieder. Die TV-Serien Crisis (20.05.2014) 24 Live Another Day (04.07.2014) sind aktuelle Beispiele. Täglich kommen Abmahnungen neuer TV-Serien dazu.
Pauschalbetrag in Lizenzanalogie
Die Twentieth Century Fox verlangt in einer Abmahnung über Waldorf Frommer die Bezahlung eines Pauschalbetrags in fiktiver Lizenzanalogie. Bei einer Urheberrechtsverletzung eines Spielfilms / Kinofilms verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer einen Pauschalbetrag über 815 Euro. Bei einer Rechtsverletzung an einer Episode einer TV-Serie werden 519,50 Euro fällig. Bei zwei Folgen einer Serie erhöht sich der Geldbetrag auf 915 Euro.
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Neben der Bezahlung des Pauschalbetrags fordert die Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese liegt bei der Kanzlei Waldorf Frommer in einer vorgefertigten Version jeder Abmahnung bei. Diese Unterlassungserklärung soll zusammen mit dem geforderten Pauschalbetrag fristgerecht an Waldorf Frommer zurück gesandt werden.
Öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung
In einer Abmahnung für die Twentieth Century Fox wird behauptet, dass der Abgemahnte eine Urheberrechtsverletzung begangen hätte. Dabei soll es zu einer öffentlichen Zugänglichmachung sowie zu einer unerlaubten Vervielfältigung gekommen sein. Dabei soll das rechtswidrige Tauschbörsenangebot über den Internetanschluss des Abgemahnten erfolgt sein.
Rechtliche Ansprüche gegenüber dem Abgemahnten
Die Mandantin von Waldorf Frommer, die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, habe deshalb verschiedene rechtliche Ansprüche für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. So könne ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch sowie ein Aufwendungsersatzanspruch werden ebenfalls von der Twentieth Century Fox gefordert.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:
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