Universum Film GmbH ist ein Teil der RTL Group
Die Universum Film GmbH (nicht zu verwechseln mit der Universum Film AG) hat ihren Firmensitz in München und ist ein Tochterunternehmen der RTL Group. Auf dem nationalen und internationalen Spielfilmmarkt kauft die Universum Film GmbH Filmrechte zur finanziellen Auswertung auf. Die eingekauften Filmrechte werden später im Kino- und Home Entertainment finanziell erschlossen. So bietet die Universum Film GmbH als ein studiounabhängiger Independent-Anbieter zahlreiche Spielfilme im Kino an und wertet diese anschließend im Einzelhandel oder im Internet aus. Die Universum Film GmbH lizenziert eine große Anzahl von Film- bzw. Fernsehproduktionen für den Markt in Deutschland und ist somit ein wichtiges Unternehmen im internationalen Filmbusiness.
Universum Film GmbH wurde 1979 gegründet
Bereits 1979 wurde das Unternehmen gegründet und begann sofort mit der Aufwertung von Filmlizenzen auf Videokassetten und Laserdiscs. Seit 1998 ist die Firma ein Teil der RTL Group, die zu der Bertelsmann SE & Co. KGaA mit Hauptsitz Gütersloh in NRW gehört. Die Universum Film GmbH ist seit 2005 auch in der Koproduktion von Kinofilmen aktiv. Seit 2008 verkauft das Münchner Unternehmen ihre Produkte über die „Digitale Distribution“, zum Beispiel als legaler Download über das Internet. Jährlich erscheinen circa 360 Filmtitel, die als DVD, Blu-ray Discs oder im Netz vertrieben werden.
Nicht zu verwechseln mit der Universum Film AG (UFA)!
Die Universum Film GmbH sollte jedoch nicht mit der Universum Film AG, die auch als UFA (heute UFA GmbH) bekannt ist, verwechselt werden. Die Universum Film AG wurde schon 1917 in Potsdamer Stadtteil Babelsberg gegründet und stand mit dem ersten deutschen Tonfilm Der blaue Engel (1930) in direkter Konkurrenz zur Traumfabrik Hollywoods. Seit 1964 ist die Universum Film AG ein Tochterunternehmen des Medienriesen Bertelsmann. Somit gehören die Universum Film GmbH und die Universum Film AG demselben Eigentümer, sind jedoch zwei völlig verschiedene und eigenständige Unternehmen im Bertelsmann-Konzern.
Seien Sie bei einer Abmahnung für die Universum Film GmbH gelassen!
Sollten Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen Universum Film GmbH bekommen haben, stammt diese von dem Münchner Filmvertrieb und nicht von der Berliner Produktionsfirma. Eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer sollten Sie ohne Hektik sondern mit Gelassenheit angehen. Eine übereilte unbedachte Handlung, zum Beispiel die Teilzahlung eines geforderten Pauschalbetrags, kann später für Sie von Nachteil sein. Deshalb rät Verbraucherdienst e.V. bei einer Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer nicht in Panik zu geraten.
Rechtswidriges Tauschbörsenangebot über den Internetanschluss
In einer Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH soll ein rechtswidriges Tauschbörsenangebot eines urheberrechtlich geschützten Spielfilms über den Internetanschluss des vermuteten Filesharers stattgefunden haben. Aus diesem Grund sei die Münchner Filmvertriebsfirma für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt rechtliche Ansprüche gegenüber dem Abgemahnten geltend zu machen. Es seien Ansprüche auf Unterlassung (§ 97 Abs.1 UrhG), Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG) sowie auf Aufwendungsersatz (§ 97a Abs. 3 S.1 UrhG), die die Universum Film GmbH von dem abgemahnten Urheberrechtsverletzer einfordert.
Up-/ Download der Filmdatei der Universum Film GmbH
Denn der urheberrechtlich geschützte Spielfilm der Rechteinhaberin seien mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes viaTauschbörsen-Software im Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Dabei stelle laut der Abmahnung der gleichzeitige Upload beim Filesharing die rechtswidrige Handlung des Abgemahnten dar, weil dadurch eine unerlaubte Vervielfältigung (§ 16 UrhG) des urheberrechtlich geschützten Inhalts stattgefunden habe. Ebenfalls soll eine öffentliche Zugänglichmachung (§ 19 UrhG) erfolgt sein.
815 Euro und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
Hinsichtlich der angeblich begangenen Rechtsverletzungen fordert die Rechteinhaberin aus München in jeder Abmahnung, die von der Kanzlei Waldorf Frommer angefertigt wird, die Bezahlung eines außergerichtlichen Pauschalbetrags über 815 Euro sowie die Absendung der vorgefertigten Unterlassungserklärung, die von dem Abgemahnten unterschrieben werden soll. Der Eingang der Unterlassungserklärung sowie die von der Kanzlei Waldorf Frommer geforderte Zahlungsfrist sind immer mit einer kurzen Zeitspanne verbunden. Sollten die in der Abmahnung angegebenen Fristen vernachlässigt werden, kann es später zu einem einstweiligen Verfügungs- und Auskunftsverfahren kommen. Sogar Klageschriften gegen Abgemahnte sind keine Seltenheit bei einer keiner oder einer falschen Verteidigung einer Abmahnung, die im Auftrag der Universum Film GmbH von der Kanzlei Waldorf Frommer konzipiert wurde.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing: