Regelmäßig erreichen dank unserer Mitglieder Verbraucherdienst e.V. Abmahnungen von Waldorf Frommer, die von der Tele München Gruppe (TMG) in Auftrag gegeben wurden. Die Tele München Gruppe firmiert als sogenannte Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, sofern von einer Rechteinhaberin in einer Abmahnung von Waldorf Frommer die Rede ist. Laut einer Abmahnung soll der Filesharer zwei Rechtsverletzungen begangen haben. Eine öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) und eine unerlaubte Vervielfältigung (§ 16 UrhG) eines Films von der Tele München Gruppe werden dem Abgemahnten angelastet.
Tele München Gruppe besitzt eine große Filmbibliothek
Die heutige Tele München Gruppe wurde im April 1970 von dem Autoren und Produzenten Walter Ulbrich gegründet. Mittlerweile ist die Tele München Gruppe ein Münchner Medienunternehmen (wie der Firmenname schon sagt) mit zahlreichen Aktivitäten wie Fernseh- und Radiosenderbeteiligungen, TV-Distribution und Fernseh- und Filmproduktion sowie im Lizenzhandel. Daneben besitzt die Tele München Gruppe eine der größten Filmbibliotheken Europas, die zahlreiche Filmklassiker und Blockbuster beinhaltet.
Tele München Gruppe ist beteiligt an Concorde Filmverleih, RTL II und Mutual Film
Zu der Tele München Gruppe gehört auch der Concorde Filmverleih, der bereits 1980 gegründet wurde und viele wichtige internationale Spielfilmproduktionen im Einzelhandel oder im Internet veröffentlicht. Die Tele München Gruppe arbeitet mittlerweile mit dem Streaming-Angebot von Amazon Instant Video zusammen, wobei die Serienhits Crossbones und Black Box nach Deutschland gebracht werden sollen. Die Münchner Firma ist ebenfalls an den Fernsehsendern RTL II und Tele 5, an der Produktionsfirma Mutual Film aus Los Angeles sowie an der CineMedia Film AG, die sich auf Postproduktion spezialisiert hat, beteiligt. Ebenfalls werden von dem Unternehmen aus München Live-Übertragungen diverser klassischer Konzerte und Opernaufnahmen fürs Kino produziert.
Abmahnungen im Auftrag der Tele München Gruppe
Die Tele München Gruppe verfolgt regelmäßig Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen wie emule oder BitTorrent. Abmahnungen in einem fast gleichen Wortlaut, die in einer großen Anzahl von der Kanzlei Waldorf Frommer (ebenfalls aus München) versendet werden, sind dann die Konsequenzen der angeblichen Rechtsverletzungen. Nachdem mittels eines Beschlusses (§ 101 Abs. 9 UrhG) die relevanten Daten des Filesharers vom jeweiligen Internet-Provider an die Kanzlei Waldorf Frommer heraus gegeben wurden, konnten die zahlreichen Abmahnungen im Auftrag der Tele München Gruppe angefertigt werden.
815 Euro und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (siehe § 97 Abs. 1 UrhG) sowie die Abgabe eines Pauschalbetrags über mehrere Hundert Euro werden dann von dem abgemahnten Fileharer eingefordert. Allein den hohen Schadensersatz (siehe § 97 Abs, 2 UrhG) in Lizenzanalogie über 600 Euro verlangen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer im Namen der Tele München Gruppe. Sollte es zu einem außergerichtlichen Vergleich zwischen den Abgemahnten mit der Tele München Gruppe und der Kanzlei Waldorf Frommer kommen, wird der hohe Geldbetrag über 815 Euro in der Abmahnung gefordert. Wird jedoch die Abmahnung von dem vermuteten Filesharer ausgesessen, kann die Rechteinhaberin Tele München Gruppe über die Kanzlei Waldorf Frommer einen Gegenstandswert für den Aufwendungsersatzanspruch gerichtlich einfordern, der dann über 1.600 Euro liegen kann.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:
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