Abmahnung | Kollegah | King | Bindhardt & Lenz

Die Kanzlei Bindhardt & Lenz verschickte eine Abmahnung für das Musikalbum King des Rappers Kollegah. Die Rechteinhaberin Selfmade Records ist die Auftraggeberin der Abmahnung.

1.200 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für Kollegah Album

Neben Abmahnungen für Filmtitel werden Musiktitel oft im Internet via Tauschbörse in Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt. So auch bei der aktuellen Abmahnung von der Kanzlei Bindhardt & Lenz. Hinsichtlich der rechtswidrigen Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Albums King soll der Abgemahnte einen Geldbetrag über 1.200 Euro an die Butzbacher Anwaltskanzlei zahlen. Außerdem verlangt die Kanzlei Bindhardt & Lenz im Auftrag von Selfmade Records / Kollegah die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Gegenstandswert über 50.000 Euro

Die Kanzlei Bindhardt & Lenz berechnet für jeden Musiktitel aus dem Album King einen Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch über 2.500 Euro. Dass heißt, dass der geforderte Gegenstandswert für das gesamte Album des Rappers Kollegah sich auf 50.000 Euro beläuft. Der hohe Gegenstandswert kommt deshalb zustande, da sich auf dem Album King 20 Musikstücke befinden (20×2.500 = 50.000).

5.531,90 Euro Gesamtforderung für Kollegah Album King

Aus dem hohen Gegenstandswert berechnet die Kanzlei Bindhart & Lenz Anwaltskosten über 1.531,90 Euro sowie einen Schadensersatz über 200 Euro je Musiktitel. Da das Album King des Musikers aus 20 Titeln besteht ergibt sich daraus eine Schadensersatzforderung über 4.000 Euro (20×200 = 4.000). Daraus ergibt sich eine Gesamtforderung über 5.531,90 Euro vom der Kanzlei Bindhart & Lenz für das Filesharing des gesamten Albums King.

Besondere Schwere der Urheberrechtsverletzung

Die Kanzlei Bindhardt & Lenz behauptet in der aktuellen Abmahnung für Selfmade Records / Kollegah, dass infolge der aktuellen Chartplatzierung des Albums King sowie aufgrund der zahlreichen Musiktitel (20!) eine Gebührendeckelung (§ 97 a Abs. 3 Satz 2 UrhG) nicht zum tragen komme. Ebenfalls sei die begangene Urheberrechtsverletzung durch Filesharing an Kollegah Album King kurz nach der Veröffentlichung geschehen. Daneben sei Kollgahs Album King ein besonders wertvolles künstlerisches Werk. Draus ergebe sich laut der Abmahnung von Kanzlei Bindhardt & Lenz eine besondere Schwere der Urheberrechtsverletzung,

Obwohl die Kanzlei Bindhardt & Lenz bei einer außergerichtlichen Einigung mit dem Abgemahnten „nur“ die Zahlung über 1.200 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einfordert, sollte die Abmahnung nicht ignoriert werden. Denn bei einer Ignoranz der Abmahnung kann ein langwieriger Prozess vor Gericht die Folge sein. Die Rechteinhaberin Selfmade Records, die auch den Musiker Kollegah vermarktet, könnte dann den Gegenstandswert über 50.000 Euro wegen der vermuteten Urheberrechtsverletzung vor Gericht einklagen!

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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