Sin City 2: A Dame to Kill For läuft noch im Kino (Stand 13.10.2014) und wird schon von Sasse & Partner abgemahnt. Täglich erreichen dem Verbraucherdienst e.V. aus Essen neue Filesharing-Abmahnungen von Mitgliedern des Vereins. Diese Woche ist es eine Abmahnung hinsichtlich des rechtwidrigen Up-/ Downloads des Actionthrillers Sin City 2 – A Dame to Kill For. Der Auftraggeber der brandheißen Abmahnung ist die WVG Medien GmbH.
Öffentliche Zugänglichmachung der Comic-Verfilmung Sin City 2: A Dame to Kill For
Sin City 2: A Dame to Kill For sei laut der Abmahnung von Sasse & Partner von dem Abgemahnten im Internet rechtswidrig heruntergeladen worden. Dabei sei es durch die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) des urheberrechtlich geschützten Inhalts zu einer Vervielfältigung (§ 16 UrhG) gekommen. Deshalb habe die WVG Medien GmbH durch die Kanzlei Sasse & Partner Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz.
Haftung bezüglich der Abmahnung von Sasse & Partner
Die WVG Medien GmbH behauptet in der Abmahnung von Sasse & Parner, dass definitiv eine Rechtsverletzung an dem Film Sin City 2: A Dame to Kill For stattgefunden hätte. Diese hätte die Guardaley Ltd. im Auftrag der Rechteinhaberin ermittelt und dokumentiert. Ein technisches Versehen oder eine Verwechslung sei jedoch ausgeschlossen, ist in der Abmahnung von Sasse & Partner zu lesen. Aus diesem Grund gehe die Mandantin von Sasse & Partner aus, dass der Abgemahnte bezüglich der Rechtsverletzung an dem urheberrechtlich geschützten Film Sin City 2 – A Dame to Kill For voll verantwortlich sei und daher haften müsse.
800 Euro für Sin City 2: A Dame to Kill For
Deshalb verlange die Kanzlei Sasse & Partner von dem Abgemahnten einen außergerichtlichen Vergleich mit der WVG Medien GmbH. Außerdem fordere die Kanzlei Sasse & Partner eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von dem vermuteten Filesharer. Ein Geldbetrag über 800 Euro solle auf das Rechtsanwaltskonto der Kanzlei Sasse & Partner überwiesen werden. Der Geldbetrag über mehrere Hundert Euro für den Film Sin City 2: A Dame to Kill For ergebe sich aus der sogenannten Lizenzanalogie. Die geforderte Höhe des Pauschalbetrags der bildgewaltigen Comicverfilmung Sin City 2 – A Dame to Kill For sei laut der Abmahnung von Sasse & Partner nicht verhandelbar.
Streitwert über 15.000 Euro
Außerdem sei ein Streitwert über 15.000 für den Spielfilm Sin City 2: A Dame to Kill For von Sasse & Partner angesetzt. Verbraucherdienst e.V. stellt sich die Frage, ob solch ein hoher Streitwert gerechtfertigt sei. Denn der mit Schwarzweiß-Optik der Vorlage und harten Farbkontrasten gehaltene Kinofilm den Neo-Noir-Thriller soll erst am 30. Januar 2015 im deutschen Einzelhandel zum Kauf erscheinen. Vielleicht ist der frühe Termin der Urheberrechtsverletzung an dem Film Sin City 2 – A Dame to Kill For der Grund für den hohen Streitwert?
Taterhaftung vs. Störerhaftung
In der Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner für den Neo-Noir-Thriller Sin City 2 – A Dame to Kill For sind zwei unterschiedliche Unterlassungserklärungen beigelegt. Eine sei für die Täterhaftung des Abgemahnten, die andere für die Störerhaftung. Dass heißt, dass der Abgemahnte bei einer Täterhaftung die Schadensersatz- und Rechtsfolgekosten an dem düster-dreckigen Film-Meisterwerk Sin City 2: A Dame to Kill For bezahlen müsse. Bei einer sogenannten Störerhaftung seien allerdings nur die Rechtsanwaltskosten von dem Abgemahnten zu zahlen.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
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