Abmahnung | Rubinrot | Waldorf Frommer

Eine Abmahnung von Waldorf Frommer für den Fantasyfilm Rubinrot bekam im Oktober 2014 der Verbraucherschutzverein Verbraucherdienst e.V. zugeschickt. Die Verfilmung von Kerstin Giers Roman Rubinrot soll rechtswidrig mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes aus dem Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Obwohl Rubinrot schon seit dem 30. September 2013 im Einzelhandel zum Kauf angeboten wird verfasst die Rechteinhaberin Tele München Film + Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft zurzeit Abmahnungen für den urheberrechtlich geschützten Spielfilm. Saphierblau, die Fortsetzung von Rubinrot ist außerdem schon als Kinofilm erschienen.

956 Euro kostet Rubinrot bei Waldorf Frommer

Einen außergerichtlichen Pauschalbetrag über 956 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern die Anwälte von Waldorf Frommer in der Filesharing-Abmahnung. Die Rechteinhaberin Tele München Film + Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft habe für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Romanverfilmung das Recht auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Aufwendung. Die Mandantin von Waldorf Frommer könne deshalb Ansprüche gegenüber dem Abgemahnten geltend machen.

Schadensersatzanspruch über 450 Euro

Der urheberrechtlich geschützte Film soll einer unbegrenzten, unbestimmbaren und unkontrollierbaren Anzahl von Internet-Usern kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt worden sein. Aus diesem Grund verlange die Kanzlei einen Schadensersatzanspruch, der vom normalen Verkaufspreis im Einzelhandel abweiche. Der Schadensersatzanspruch in Form der Lizenzanalogie belaufe sich laut Waldorf Frommer auf 450 Euro. Stolze 506 Euro werden für Kerstin Giers Romanverfilmung bezüglich der Rechtsanwaltskosten von dem Abgemahnten eingefordert.

Modernes Märchen rechtwidrig im Internet vervielfältigt

Das moderne Märchen würde im Netz vielfach rechtswidrig verbreitet, schreibt die Kanzlei in der vorliegenden Abmahnung. Viele Filesharer, die später Waldorf Frommer abmahnt, werden von dem anfangs kostenlosen Angebot eines urheberrechtlich geschützten Spielfilms gelockt. Dabei wird meistens von dem Abgemahnten vergessen, dass das Ermittlungssystem der Firma ipoque GmbH regelmäßig das Internet auf Urheberrechtsverletzungen hin ermittelt und dokumentiert, so auf für Rubinrot.

Gerichtlicher Gestattungsbeschluss vom Landgericht München

Wurde eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing ermittelt, konnte über den Umweg eines Gerichtlichen Gestattungsbeschlusses vom Landgericht München eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer angefertigt werden. Der Abmahnung beigelegte Ermittlungsdatensatz mit der genauen IP-Adresse des Anschlussinhabers und dem Hash-Wert soll die Urheberrechtsverletzung des Filesharers an dem Film Rubinrot beweisen.

Unterlassungserklärung besitzt eine Wirkungsdauer von 30 Jahren

Neben dem vorgefertigten Überweisungsträger über 956 Euro für die Commerzbank München liegt der Abmahnung noch eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die fristgerecht zurück gesandt werden soll. Mit der Unterzeichnung dieser Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte auf 30 Jahre, dass er keine neuen Rechtsverletzungen an dem Film Rubinrot vornehmen werde. Eine neue Abmahnung für die Romanverfilmung wird nicht an den Abgemahnten versendet. Die neue Urheberechtsverletzung wird sofort auf gerichtlichem Wege mit dem Abgemahnten ausgetragen. Die Folgen sind hohe Kosten und ein eine Klage vor Gericht.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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