Abmahnung | Transcendence | Schutt & Waetke

Der Science-Fiction-Film Transcendence mit Johnny Depp in der Hauptrolle lief vor nicht langer Zeit im Kino. Obwohl der 2014er Film Transcendence noch nicht auf Bildtonträger veröffentlicht worden ist, versendet die Kanzlei Schutt & Waettke v Abmahnungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing im Internet.

Rechteinhaberin TOBIS Film GmbH & Co. KG fordert 732,50 Euro, ein teurer Filmspass!

Die im Auftrag der Rechteinhaberin TOBIS Film GmbH & Co. KG angefertigte Abmahnung für den Spielfilm Transcendence verlangt innerhalb einer kurzen Frist die Bezahlung eines pauschalierten Betrags über 732,50 Euro. Außerdem erhebt die Kanzlei Schutt & Waetke den Anspruch auf die Zusendung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die eigenmächtig von dem Abgemahnten angefertigt werden muss. Dem Anmahnschreiben für den Film Transcendence liegt eine Zahlungserklärung bei, die von dem Filesharer unterschrieben zurück gesandt werden soll. Die von Schutt & Waetke geforderte Zahlungserklärung diene zur außergerichtlichen Beilegung der Urheberrechtsverletzung, ist im dem Abmahnschreiben zu lesen. Außerdem fordert die Kanzlei Schutt & Waetke von dem Abgemahnten die Löschung des zum Download freigegebenen Ordners mit der betreffenden Filmdatei sowie die ordnungsmäßige Sicherung des Internetanschlusses durch den Anschlussinhaber (Abgemahnten).

Strafbewehrte Unterlassungserklärung ist nicht beigelegt!
Die Kanzlei Schutt & Waetke hebt in ihrem Abmahnschreiben hervor, dass Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die mit einer ausreichenden Vertragsstrafe abgesichert ist, eine ausreichende Absicherung gegen weitere Rechtsverletzungen an dem Film Transcendence bieten würde. Auch bei einer einmalig begangenen Urheberrechtverletzung an den Film Transcendence sei nicht auszuschließen, dass eine Wiederholungsgefahr einer weiteren Urheberrechtsverletzung im Internet bestehe. Die Mandantschaft der Kanzlei Schutt & Waetke die Rechteinhaberin TOBIS Film GmbH & Co. KG sei jedoch nicht verpflichtet eine strafbewehrte Unterlassungserklärung vorzuformulieren.

Drohung mit einem Gerichtsverfahren!

Folgt keine Reaktion des Abgemahnten auf das anwaltliche Schreiben für den Film Transcendence und die geforderte Unterlassungserklärung wird trotz unzureichender Darlegung i.S.d. BGH nicht von dem Abgemahnten an die Abmahnkanzlei geschickt, wird der Rechteinhaberin angeraten die Ansprüche aus dem Abmahnschreiben gerichtlich durchzusetzen. Die gerichtliche Durchsetzung der geforderten Ansprüche kann auch in Form eines einstweiligen Vermittlungsverfahrens erfolgen, ist in der Abmahnung von Schutt & Waetke zu lesen. Gibt der Abgemahnte jedoch die strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und bezahlt den geforderten Geldbetrag sei die Angelegenheit mit der Abmahnung erledigt. Dann wird auch kein Gerichtsverfahren bezüglich der Urheberrechtsverletzung an dem Film Transcendence seitens der Kanzlei Schutt & Waetke angestebt.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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