Abmahnung | Arrow | Waldorf Frommerf

Im Hinblick einer mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung an der Episode Seeing Red sowie an einer weiteren TV-Folge der bekannten US-Serie Arrow liegt dem Verbraucherdienst e.V. eine „brandheiße“ Abmahnung an eins unserer Mitglieder (vom 19.09.2014) von der Kanzlei Waldorf Frommer vor.

Verführerische Downloadangebote für Arrow-Episoden im Internet

Die urheberrechtlich geschützten Episoden der US-amerikanischen Science-Fiction-Serie um die Comiocfigur Green Arrow seien von dem vermuteten Abgemahnten via Tauschbörse bittorrent im Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden. Vorsicht! Googlelt der Arrow-Serienfan zum Beispiel nach der Episode Seeing Red, finden sich einige verführerische kostenlose Downloadangebote, die im Nachhinein durch eine Abmahnung von Waldorf Frommer teuer werden können, sofern eine von der Rechteinaberin beauftragte Spezialfirma die vermutete Rechtsverletzung ermittelt und dokumentiert.

915 Euro für zwei Arrow-Episoden – unter anderem für die Episode Seeing Red

Für die Urheberrechtsverletzung der Arrow-Folge Seeing Red sowie an einer Weiteren verlange die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten einen außergerichtlichen Pauschalbetrag über 915 Euro bis zum 09.10.2013, ist in der Fileshsaring-Abmahnung zu lesen. Waldorf Frommer beanspruche für den Schadensersatz in Lizenzanalogie 500 Euro sowie 215 Euro für den Aufwendungsersatz. Ebenso fordere Waldorf Frommer für die Urheberrechtsverletzung die Unterzeichnung der beigelegten strafbewehrten Unterlassungserklärung, die bis zum 29.09.2014 an die abmahnende Kanzlei zurück geschickt werden solle.

Zivilrechtliches Auskunftsverfahren zur Erteilung der Identität des vermuteten Filesharers

Die Kanzlei Waldorf Frommer sein von der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH aus Hamburg, die auch die Auftraggeberin der Abmahnung ist, im Rahmen eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens (§ 101 Abs. 9 UrhG) durch ein richterliches Gestattungsverfahren beauftragt worden. Das zuständige Landgericht München I habe für die beiden Arrow-Episoden (unter anderem der Filmtitel Seeing Red) die Erteilung der Auskunft hinsichtlich der Identität des vermuteten Filesharers erteilt. Dadurch konnte anschließend eine Abmahnung für die Arrow-Episode Seeing Red sowie einen weiteren Arrow-Folge angefertigt werden.

Ermittlungsadatensatz für die Arrow-Episode Seeing Red in der Abmahnung beigelegt

Wie schon oben erwähnt liegt der Abmahnung für die beiden Arrow-Episoden eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung (Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages) bei. Daneben finden sich in dem Waldorf Frommer-Abmahnschreiben ein Ermittlungsdatensatz mit der IP-Adresse und dem Hash-Wert (digitaler Fingerabdruck) sowie ein Gerichtlicher Gestattungsabschluss des Landgerichts München I. Ebenso befindet sich in der Abmahnung für den Titel Seeing Red ein vorgedruckter Überweisungsträger mit der erforderlichen IBAN- und BIC-Nummer der Commerzbank München und einem vorformulierten Verwendungszweck.

Außergerichtlicher Aufwendungsanspruch über 1.915 Euro

In der vorliegenden Abmahnung für die beiden Folgen der Arrow-TV-Serie mache jedoch die Mandantin Warner Bros. einen außergerichtlichen Aufwendungsersatzanspruch über 1.915 Euro (§ 97a Abs. 3 S.1 UrhG) geltend. So betrage der Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch nach neuer Gesetzgebung (§ 97a Abs. 3 S.2 UrhG) nur 1.000 Euro. Daraus ergebe sich eine Rechtsanwaltsgebühr über 195 Euro nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Basis des Gegenstandswertes. Außerdem verlange die Kanzlei Waldorf Frommer eine Auslagenpauschale über 20 Euro.

Ein Ignorieren der Waldorf Frommer-Abmahnung für Episoden der Serie Arrow lohnt sich nicht!

Komme es allerdings zu keiner außergerichtlichen Einigung mit dem vermuteten Filesharer hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung an dem Titel Seeing Red und einem weiteren Serientitel der US-TV-Serie Arrow, sei der Streitwert über 1.000 Euro unbillig. Das heißt, dass dann bei einer Klage vor Gericht ein wesentlich höherer Aufwendungsanspruch von Waldorf Frommer bzw. von dem Mandanten Warner Bros. von dem Abgemahnten verlangt werden könne. Im Klartext heißt es, dass ein Aussitzen der Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer für den vermuteten Abgemahnten sehr teuer bzw. aufwendig werden kann. Denn bei einem Scheitern einer einvernehmlichen Einigung sowie einer gerichtlichen Geltendmachung bezüglich einer Abmahnung für Seeing Red und einer weiteren Episode der Serie Arrow werde ein weit aus höherer Geldbetrag von dem Abgemahnten eingefordert.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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