Abmahnung | Barely Legal POV 15 | Negele Zimmel Greuter Beller

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ist wieder mit der Versendung von Abmahnungen an vermutete Filesharer aktiv. Diesmal sind es Abmahnungen für den Erotikfilm Barely Legal POV 15 der Rechteinhaberin LFP Video Group, LLC. Stolze 1.957,60 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Untererlassungserklärung wird von der Augsburger Rechtsanwaltskanzlei hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung an dem Film Barely Legal POV 15 gefordert. Verbraucherdienst e.V. liegt eine aktuelle Abmahnung für den Film Barely Legal POV 15 vom 24.09.2014 im Auftrag der Rechteinhaberin aus Beverly Hills (USA) vor.

Abmahnung für Barely Legal POV 15 liegt eine englische und deutsche Generalvollmacht der LFP Video Group, LLC aus den USA bei.

Die Abmahnung der Augsburger Kanzlei für den Erotiktitel Barely Legal POV 15 besteht aus insgesamt fünf Seiten. Als Anlage liegen dem Abmahnschreiben eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Generalvollmacht für die Anwälte von Negele Zimmel Greuter Beller bei. Die der Abmahnung beigelegte Generalvollmacht wurde am 12.03.2014 von Herrn Michael H. Klein (Präsident der Rechteinhaberin LFP Video Group, LLC) bezüglich Abmahnungen, Gerichtsverfahren, Strafverfahren sowie Einstweilige Verfügungen in Beverly Hills in Kalifornien unterzeichnet. Die Generalvollmacht ist ebenfalls in deutscher und in englischer Sprache ausgeführt.

IP-Adresse, Infohash-Wert sowie genaue Uhrzeit der herunter geladenen Filmdatei Barely Legal POV 15 wurden ermittelt

Betreffend der vorliegenden Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller habe Herrr P.W. aus B. mit Hilfe der Tauschbörsensoftware BitTorrent den urheberrechtlich geschützten Erotikfilm Barely Legal POV 15 aus dem Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt. Um dem vermutetem Filesharing-Vorgang des Abgemahnten nachzuweisen, werden in der Abmahnung von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller die genaue IP-Adresse, das genaue Datum und die genaue Uhrzeit der Urheberrechtsverletzung sowie der dokumentierte Infohash-Wert angegeben. Bei dem sogenannten Infohash-Wert handelt es sich um eine kryptische Zahlenfolge aus vielen unterschiedlichen Buchstaben und Zahlen, der auch als ein digitaler Fingerabdruck im Netz daherkommt und ein wichtiges Beweismittel für die angeblich begangene Urheberrechtsverletzung sein soll. Das für Filesharing-Abmahnungen zuständige Landgericht München I habe die vermutete Rechtsverletzung des Titels Barely Legal POV 15 nach einer juristischen Überprüfung stattgegeben. Anschließend habe der Provider des abgemahnten Anschlussinhabers die genaue Internet-Adresse zum abgefragten Verletzungszeitpunkt der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mitgeteilt, womit die vorliegende Abmahnung für den Erotiktitel Barely Legal POV 15 angefertigt werden konnte.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung für die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller

Was die Abmahnung für den Titel Barely Legal POV 15 anbelangt, soll der vermutete Filesharer Herr P.W. aus B. bis zum 07.10.2014 die unterschriebene strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller absenden. Bezüglich der geforderten Unterlassungserklärung habe die US-amerikanische Rechteinhaberin des Erotiktitels Barely Legal POV 15 einen Anspruch auf vollständige Beseitigung des rechtswidrigen Störungszustandes. Außerdem fordere die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller auf die rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung des Erotiktitels Barely Legal POV 15 über dem Internetanschluss des abgemahnten Filesharers zu beenden. Der Abgemahnte sei nach § 97 Abs. 1 UrhG verpflichtet das urheberrechtlich geschützte Werk Barely Legal POV 15 nicht mehr mittels der Software BitTorrent anderen Internet-Usern kostenlos im Netz bereit zu stellen.

Vermögensrechtliche Ansprüche wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Film Barely Legal POV 15

Ebenfalls werden in der Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller vermögensrechtliche Ansprüche für den Filmtitel Barely Legal POV 15 geltend gemacht. Die Rechteinhaberin, die LFP Video Group, LLC, habe nach § 97 Abs. 2 S.1 UrhG ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz über 600 Euro. Außerdem habe die US-amerikanische Mandantin einen finanziellen Anspruch für die Geltendmachung des geforderten Unterlassungsanspruchs. So würden sich für den Abgemahnten weitere Kosten hinsichtlich der Ermittlungskosten, der Gerichtskosten für das zivilrechtliche Auskunftsverfahren (§ 101 Abs. 9 UrhG) sowie für die Rechtsanwaltskosten für das zivilrechtliche Auskunftsverfahren (§ 101 Abs. 9 UrhG) ergeben.

1.957,60 Euro bis zum 10.10.2014 für Barely Legal POV 15 an Negele Zimmel Greuter Beller zu zahlen

In puncto vermögensrechtliche Ansprüche sei ein Geldbetrag über 1.957,60 Euro bis spätestens 10.10.2014 bei dem Abgemahnten einzufordern und auf ein Konto der Stadtsparkasse Augsburg zu überweisen, das die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller verwalte. Die hohe Forderung bezüglich der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Barely Legal POV 15 wird detailliert auf den folgenden Seiten der Abmahnung aufgeführt. So sei erstmal ein Betrag über 600 Euro als Schadensersatz in Form der Lizenzentschädigung von dem vermuteten Filesharer zu zahlen.

1.357,60 Euro allein für den Aufwendungsersatz der Kanzlei

Die restlichen 1.357,60 Euro würden für den Aufwendungsersatz der Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller anfallen, die in der vorliegenden Abmahnung weiter aufgeschlüsselt werden. Die Kosten für die Ermittlung der vermuteren Urheberrechtsverletzung an dem Erotiktitel Barely Legal POV 15 durch die Media Protector GmbH (200 Euro), die Gerichtskosten für das Auskunftsverfahren (200 Euro), die Rechtsanwaltskosten für das Auskunftsverfahren (413,90 Euro) sowie die Rechtsanwaltskosten für den Auskunftsanspruch gegenüber dem Internet-Provider (262,40 Euro) müsse der Abgemahnte begleichen. Ebenso koste die Anfertigung der fünfseitigen Abmahnung für den Erotiktitel Barely Legal POV 15 mit den zwei beigefügten Anlagen dem Abgemahnten die hohe Geldsumme über 281,30 Euro. Ein imposanter Geldbetrag für die Formulierung der dünnen Abmahnung durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller! Nebenbei bemerkt besteht die Abmahnung für den geschützten Filmtitel Barely Legal POV 15 besteht vorwiegend aus vorformulierten Textbausteinen, die schnell und einfach zusammen gesetzt werden können!

Drohung einer Klage ohne vorherige Ankündigungen hinsichtlich Barely Legal POV 15

Am Ende der Abmahnung schüchtert der Rechtsanwalt Vogt den abgemahnten Internet-User ein! Sollte die bereits erwähnte Zahlungsfrist bis zum 10.10.2014 ohne Reaktion verstrichen werden, müsse Herr P.W. aus B. rechnen, dass die Mandantin LFP Video Group, LLC aus Beverly Hills ohne weitere Ankündigungen Klage gegen ihn erheben würde. Verbraucherdienst e.V. rät allerdings von dieser Vorgehensweise ab, denn durch eine Ignoranz der Abmahnung für den Film Barely Legal POV 15 kann ein kostspieliger und teurer Gerichtsprozess die Folge sein. Ebenso ist anzumerken, dass eine Klage weit aus schwieriger als eine Abmahnung zu lösen ist.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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