Abmahnung | One-Click-Hoster | uploaded.net

Die Halycon Media GmbH & CO KG ist der Auftraggeber einer aktuellen Abmahnung von der Kanzlei der Nimrod Rechtsanwälte. Der abgemahnte Internet-User soll vier Add-ons, die für den Train Simulator 2014 gedacht sind, auf den One-Click-Hoster / Fileshoster uploaded-punkt-net (uploaded.net) herauf geladen haben. Anschließend habe der abgemahnte Internet-User die vier Add-ons des Computerspiels über das Internet-Forum myGulli.com rechtswidrig verbreitet bzw. vermarktet.

Interessanterweise wird bei dem One-Click-Hoster / Filehoster uploaded.net nur der Bereitsteller (Uploader) der urheberrechtliche geschützten Daten abgemahnt. Der User, der diese Datei auf seiner Festplatte des Rechners herunter geladen hat, bekommt keine Abmahnung von den Nimrod Rechtsanwälten.

Gegenstandswert über 120.000 Euro!

Im Gegensatz zu den üblichen Filesharing-Abmahnungen wird von der Abmahnkanzlei ein höherer Gegenstandswert angesetzt. Bezüglich des Uploads der vier urheberrechtlich geschützten Add-ons auf den One-Click-Hoster / Filehoster uploaded.net gehe die Anwaltskanzlei der Nimrod Rechtsanwälte von einem Gegenstandswert über 120.000 Euro aus. Das heißt, dass die Rechteinhaberin für ein einzelnes Add-on einen Gegenstandswert über 30.000 Euro von dem abgemahnten Internet-User einfordert.

Obwohl bei einem legalem Kauf eines Add-ons üblicherweise ein Preis zwischen 10 und 30 Euro im Internet bezahlt wird, fordert die Abmahnkanzlei der Nimrod Rechtsanwälte diesen überhöhten Geldbetrag in ihrer Abmahnung. Die daraus errechneten Anwaltskosten sollen sich dabei auf einen Geldbetrag über 2.084,40 Euro belaufen, die auf jedem Fall der angemahnte One-Click-Hoster / Filehoster-User bezahlen soll!

Wie funktioniert der One-Click-Hoster / Fileshoster uploaded.net?

Ein One-Click-Hoster / Fileshoster, wie die Plattform uploaded.net, muss sich der Technik interessierte wie eine riesige virtuelle Festplatte im Internet vorstellen, auf denen User Inhalte heraufladen und herunter laden können. Die sogenannte virtuelle Festplatte der Plattform uploaded.net befindet sich dabei in der Cloud (engl. Wolke).

Dabei handelt es sich um einen onlinebasierten Speicher- bzw. Serverdienst, ein riesiges Rechner- bzw. Speichernetzwerk, dass für Web 2.0-Anwendungen programmiert wurde. So kann zum Beispiel ein Internet-User, wie der Empfänger der Abmahnung von den Nimrod Rechtsanwälten, eine Computerdatei hochladen (uploaden) und anderen Internet-Usern kostenlos zum Download (herunterladen) zur Verfügung stellen.

Jeder Internet-User, der zum Beispiel die genaue Internet-Adresse die hoch geladenen Computerdateien auf dem One-Click-Hoster / Fileshosters uploaded.net kennt, ist in der Lage diese Datei herunter zu laden und kostenlos zu benutzen. Die IP-Adessse sowie die sekundengenaue Uhrzeit und das Datum des Uploads können dabei von einem One-Click-Hoster / Fileshoster gespeichert werden. Meistens wird übrigens eine auf einem One-Click-Hoster / Fileshoster gehostete Computerdatei nach einiger Zeit gelöscht. Einige One-Click-Hoster / Fileshoster (die allerdings meist bezahlt werden müssen) speichern die herauf geladenen Daten für einen längeren Zeitraum.

Uploader von One-Click-Hostern / Fileshostern sind meist professionelle Internet-User!

In der Regel werden One-Click-Hoster / Fileshoster wie das Cloud-Portal uploaded.net von professionellen gewerblichen Internet-Usern benutzt, die für eine Anzahl von getätigten Downloads Geld bekommen. Wurden mit der Hilfe des professionellen Uploaders sogar Premium-Accounts vermittelt, wird dies ebenfalls von dem One-Click-Hoster / Fileshoster, zum Beispiel uploaded.net, finanziell belohnt.

Ist der One-Click-Hoster / Fileshoster uploaded-punkt-net rechtswidrig?

Die Benutzung eines One-Click-Hosters / Fileshosters, wie zum Beispiel uploaded.net, ist nicht rechtswidrig. Werden zum Beispiel Computerdaten, deren Urheberrechte der Benutzer selbst besitzt, auf die virtuelle Festplatte im Internet hochgeladen, können zum Beispiel Hunderttausende oder Millionen von Usern diese Daten auf ihre Festplatte legal downloaden und verwenden!

Dass heißt, dass nicht die Technik eines One-Click-Hoster / Fileshosters rechtswidrig ist, sondern nur wenn urheberrechtlich geschützte Daten mittels dieser Cloud-Technologie vertrieben bzw. vermarktet werden.

Dann besteht allerdings das große Risiko eine Abmahnung im Auftrag der jeweiligen Rechteinhaberin zu bekommen. Da inzwischen Peer-to-Peer-Netwerke, die beim Filesharing im Internet benutzt werden, immer mehr und instensiver auf Rechtsverletzungen durch Spezialfirmen überprüft werden, verschicken diverse Abmahnkanzleien jährlich Filesharring-Abmahnungen im sechs-stelligen Bereich. Jedoch kam es in der Vergangenheit nur zu sehr wenigen Abmahnungen bezüglich urheberrechtlich geschützten Inhalten auf One-Click-Hostern / Fileshostern.

KONTAKT MIT VERBRAUCHERDIENST

Haben Sie auch eine Abmahnung von NIMROD wegen Filesharing erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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