Kontra K Woelfe | Deutsche Top 100 | Fareds | Abmahnung

389,50 Euro für das Filesgaring von Wölfe von Kontra K ist viel Geld!

Die pauschale Geldforderung über 389,50 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie einer unterschriebenen Zahlungserklärung wird von Herrn M.S. verlangt. Denn die Kanzlei Fareds sei bezüglich der Urheberrechtsverletzung an den Musiktitel Wölfe des Interpreten Kontra K von der Rechteinhaberin Mec-Early Entertainment GmbH aus Berlin beauftragt worden. Die Kanzlei Fareds versichere ebenfalls die Beauftragung der Abmahnung mittels einer ordnungsgemäßen Vollmacht. Für die Bezahlung der Pauschalsumme setzen die Anwälte von Fareds dem abgemahnten Herrn M.S. eine kurze Frist bis zum 29.08.2014. Bereits am 25.08.2014, 12 Uhr soll der Abgemahnte die Unterlassungserklärung an die Kanzlei Fareds nach Hamburg zurück geschickt haben und die Computerdatei mit dem Musiktitel Wölfe von Kontra K von seinem Rechner entfernt haben. Außerdem soll der Internetanschluss des abgemahnten Herrn M.S. ordnungsgemäß gesichert werden.

Der Titel Wölfe soll auf dem Chartcontainer Deutsche Top 100 ( 04-August-2014) sein !

Der urheberrechtlich geschützte Musiktitel Wölfe des Musikers Kontra K, sei mit Up-/Downloaden des Chartcontainers Deutsche Top 100 (04-August-2014), mittels Tauschbörsensoftware µTorrent 3.4.2., rechtwidrig im Netz vervielfältigt worden sein. Diese eigenmächtige Verfügbarmachung des Titels Wölfe von Kontra K sei eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung. Um den Anspruch bezüglich der Urheberrechtsverletzung an dem Musikstück Wölfe von Kontra K rechtlich zu untermauern wird in der Abmahnung § 15 Abs. 2. S.2. Nr. 2 UhrG erwähnt. (Dort heißt es: Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a)). Auch § 19a UrhG (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) wird in der Abmahnung für Wölfe von Kontra K von Fareds benannt.

Da Herr M.S. aus B. einen Chartcontainer mit 100 verschiedenen Musiktiteln und nicht nur den einen abgemahnten Titel Wölfe heruntergeladen haben soll, ist das Risiko hoch noch weitere Folgeabmahnungen zugeschickt zu bekommen. Weitere 99 Folgeabmahnungen von unterschiedlichen Abmahnkanzleien für diverse Rechteinhaberinnen können die Folge eines kurzen Musikgenusses sein!

Warum fertigt Fareds Abmahnungen für den Musiktitel Wölfe von Kontra K an?

Wölfe von Kontra K sowie weitere Musiktitel der Rechteinhaberin Mec-Early Entertainment GmbH seien in Tauschbörsen in großem Maß zum Filesharing angeboten worden. Dadurch sei die finanzielle Auswertung von Musiktiteln durch den Rückgang von Lizenzeinnahmen deutlich geschädigt worden. Außerdem sei die Mandantschaft von Fareds ein durch viele Erfolge auszeichnender Musikverlag, der bekannte deutsche Musiker verlegen würde. Die Rechteinhaberin verfüge außerdem die Verlagsrechte für die Autoren und Komponisten an dem Musiktitel Wölfe von Kontra K. Die Rechteinhaberin verfüge außerdem über das Recht den Musiktitel Wölfe von Kontra K über dezentrale Computernetzwerke (LAN oder WLAN) nach § 19a UrhG öffentlich zugänglich zu machen. Ebenso verfüge die Rechteinhaberin über ein Verbotsrecht gegen die öffentliche Zugänglichmachung (das Filesharing) des Musiktitels Wölfe von Kontra K. und könne gegen eine Urheberrechtsverletzung vorgehen.

Auch wenn Wölfe von Kontra K im Internet mittels Filesharing kostenlos angeboten wird ist der Musiktitel vom Rechteinhaber urheberrechtlich geschützt worden! Sie als Abgemahnter besitzen keinerlei Rechte an Wölfe von Kontra K! Die Versendung einer Abmahnung von Fareds ist dann höchstwahrscheinlich die Folge! Auch wenn Sie Wölfe von Kontra K legal erworben hätten ist der Käufer nicht befügt diesen Musiktitel in P2P-Netwerken zum Download bzw. zum Tausch öffentlich anzubieten!

In der Abmahnung von Fareds ist außerdem zu erfahren, dass Herr M.S. aus B. am 11.08.20114 mit der Angabe der genauen Uhrzeit und der IP-Adresse des Anschlussinhabers das Musikstück Wölfe von Kontra K Dritten zum Download angeboten worden sein soll. Die Urheberrechtsverletzung an Wölfe von Kontra K, deren Folge die Versendung einer Abmahnung von Fareds ist, soll mittels einer Antipiracy-Software ermittelt worden sein.

Warum werden 389,50 Euro für das Filesharing von Fareds verlangt?

Für den Schadensersatz des Musiktitels Wölfe von Kontra K verlangt die Rechteinhaberin einen Betrag über 200 Euro. Ebenfalls fallen 20 Euro pauschale Ermittlungskosten an. Ebenfalls sei die gesetzlich geregelte Telekommunikationspauschale über 20 Euro vom dem Filesharer zu zahlen. Da der Streitwert der Musikdatei Wölfe sich laut der Abmahnung auf 1.220 Euro belaufe, seien die Rechtsverfolgungskosten der Kanzlei Fareds über 169,50 Euro nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angesetzt. Dabei beziehe sich die Abmahnkanzlei Fareds auf den neu eingeführten § 97a Abs 3 UrhG, der den Streitwert bei einer Urheberrechtsverletzung auf 1.000 Euro begrenzen würde.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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