Perfect Timing | Abmahnung | Fareds

Seit Juli / August 2014 versendet die Kanzlei Fareds, die am Jungfernstieg in Hamburg anzutreffen ist, Abmahnungen für den Erwachsenenfilmtitel Perfect Timing. Laut der Abmahnung von Fareds soll der Film Perfect Timing, der urheberrechtlich geschützt ist, mit der Tauschbörsensoftware Vuze 5.3.0.0 gesetzeswidrig aus dem Internet herunter geladen worden sein. Auch soll der Film Perfect Timing Dritten im Internet zum Download zur Verfügung gestellt worden sein, ist in der Abmahnung zu lesen.

Was ist eine öffentliche Zugänglichmachung?

Immer wenn urheberrechtlich geschützte Medieninhalte wie der Film Perfect Timing durch eigenmächtiges Anbieten für andere User ins Internet gestellt werden, ist von einer öffentlichen Zugänglichmachung, ein unkörperliches Verwertungsrecht des Urhebers, die Rede. Das unkörperliche Verwaltungsrecht des Urhebers bzw. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung besitzt in der Regel die Rechteinhaberin. Beim Erotikfilm Perfect Timing ist es die Rechteinhaberin Malibu Media LLC aus den USA. Der durch die Kanzlei Fareds abgemahnte Filesharer besitzt jedoch keinerlei Rechte an den Werk Perfect Timing.

Was wird mit einer Anti-Piracy-Software ermittelt?

Mit der Benutzung einer Anti-Piracy-Software wurde der Tauschvorgang des Films Perfect Timing dokumentiert und an das Landgericht Köln weitergeleitet. In der Abmahnung von Kanzlei Fareds für den Film Perfect Timing ist zu lesen, dass die beauftragten Firma glaubhaft darlegen konnte (eidesstattliche Versicherung i.R ) , dass ein Urheberrechtsverstoß im Internet begangen worden sein soll. Mit einem richterlichen Beschluss der Kölner Landrichter wurden der Kanzlei Fareds der Name des Anschlussinhabers, der der vermutete Filesharer ist, mitgeteilt. Denn nur mit der ermittelten IP-Adresse konnte der Name des Filesharers zugeordnet werden. Bei der Ermittlung des Datensatzes für die Urheberrechtsverletzung an dem Film Perfect Timing durch die beauftragte Firma wurde auch berücksichtigt, dass bei jedem neuem Einloggen ins Internet automatisch eine neue abgeänderte IP-Adresse zugeordnet wird.

Fareds unterscheidet in der Abmahnung zwischen der Täter- und der Störerhaftung!

Bezüglich der Abmahnung für den Erotikfilm Perfect Timing bezieht sich die Kanzlei Fareds auf zwei verschiedene Handlungsszenarien bei der Verfolgung der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing. Die Kanzlei Fareds verweist in ihrer Abmahnung für den Film Perfect Timing einerseits auf die Tätereigenschaft, anderseits auf die Störereigenschaft.

Bei einer Täterhaftung müssen die Schadensersatz- und Rechtfolgekosten beglichen werden!

So muss zum Beispiel ein Täter die gesamten Schadensersatz- und Rechtsfolgekosten leisten, also den gesamten von Fareds geforderten Pauschalbetrag über mehrere Hundert Euro. Bei einer Störerhaftung, also wenn sich fremde Personen über einen ungesicherten WLAN-Anschluss eingeloggt haben und den Film Perfect Timing rechtswidrig herunter geladen haben, verlangt die Kanzlei Fareds nur noch die Rechtsfolgekosten.

In der Abmahnung für den Film Perfect Timing präzisieren die Rechtsanwälte von Fareds ihre Ausführungen bezüglich der Täter- oder der Störerhaftung und beziehen sich dabei auf das Urteil Az-I ZR 121 / 08 vom 12.05.2010 des Bundesgerichtshofs (BGH).

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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