Im Auftrag des Verleihers Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH verschickt Waldorf Frommer im Spätsommer 2014 Abmahnungen für den US-amerikanischen Thriller The Counselor. Nach Auffassung des Verleihers sei der urheberechtlich geschützte Spielfilm The Counselor via Tauschbörsen im Internet verbreitet worden sein. Dabei stelle die rechtwidrige Verbreitung im Internet den Urheberrechtsverstoß an dem Film The Counselor dar.
Das Filesharing des Films The Counselor, stelle eine Rechtsverletzung dar, die weit über einem durchschnittlichen Urheberrechtsverstoß liege, ist in dem Abmahnschreiben zu lesen. Deshalb sei eine Begrenzung des geforderten Gegenstandswertes hinsichtlich des Films The Counselor als unbillig anzusehen. Würde sich der Aufwendungsanspruch für den Film The Counselor nach dem realen Gegenstandswert berechnen, sei mit einem hohen Zahlungsanspruch zu rechnen.
Aufwendungsanspruch über 1.600 Euro
In der Abmahnung von Waldorf Frommer für den Film The Counselor werde ein Gegenstandswert über 1.600 Euro für den Aufwendungsersatzanspruch über 1.600 Euro festgesetzt. Dieser setzte sich aus den Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch über 1.000 Euro sowie aus dem Gegenstandswert für den Schadensersatzanspruch über 1.600 Euro zusammen. Daneben belaufen sich die Rechtsanwaltsgebühren auf 195 Euro (1,3 % Gebühr RVG). Dazu werden noch 20 Euro für die Auslagenpauschale ausgeführt. Insgesamt belaufe sich der Aufwendungsersatz auf für das rechtswidrige Filesharing des Films The Counselor auf insgesamt 215 Euro.
Konkrete Zahlungshöhe beträgt 815 Euro
In dem Abmahnschreiben von Waldorf Frommer kann der Abgemahnte weiter im Text die konkrete Zahlungshöhe bezüglich der Urheberrechtsverletzung an dem Film The Counseor erfahren. So fordert die Mandantschaft von Waldorf Frommer für den Film The Counselor einen pauschalen Geldbetrag über 815 Euro. Dieser setzt sich folgendermaßen zusammen: 600 Euro seien für den Schadensersatzanspruch. Weitere 215 Euro seien für den Aufwendungsersatz zu entrichten.
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