Die Studiocanal GmbH beauftragt zur Anfertigung von Abmahnungen für den US-amerikanisch-französischen Actionthriller Non-Stop, der erst am 24. Juli 2014 erscheinen soll, die Kanzlei Waldorf Frommer aus München. Der Actionthriller Non-Stop mit Topbesetzung (Liam Neeson in der Hauptrolle) soll mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes durch Up-/Download im Netz herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Für den rechtswidrigen Upload der Filmdatei von Non-Stop verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer eine Pauschalsumme über 815 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Wird dies nicht fristgerecht zugesendet, kann die Rechteinhaberin die Abmahnkanzlei mit einem Gerichtsprozess beauftragen.
Die Abmahnung für den bekannten Actionthriller Non-Stop ist die Vorstufe zum einstweiligen Verfügungs- und Urteilsverfahren. Es die Möglichkeit ohne Gerichtsverfahren den Unterlassungsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen kostengünstig beizulegen. Bei einer Abmahnung für den Film Non-Stop muss also die Kanzlei Waldorf Frommer sofort ein Gericht anrufen. Werden jedoch nicht die festgesetzten Fristen in der Abmahnung eingehalten, kann es zu einem Gerichtsprozess kommen.
Mittels einer Antipiracy-Software einer Spezialfirma konnte die Urheberrechtsverletzung bezüglich des Filesharing im Netz dokumtiert werden. Mit einem Beschluss eines Gerichtes konnten die ermittelten Daten vom Provider an die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer heraus gegeben werden. Damit konnte im nächsten Schritt die Abmahnung für den Actionthriller Non-Stop von der Abmahnkanzlei verfasst werden.
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