Die Rechtsanwälte von Fareds aus Hamburg mahnen derzeitig das unerlaubte Verbreiten des US-amerikanischen Filmdramas Dallas Buyers Club ab. Die Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, welche für die Rechteinhaberin Dallas Buyers Club, LLC tätig ist, beinhaltet die Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines Pauschalbetrags.
Fareds Abmahnung: 1.200 Euro für den Up-/ Download von Dallas Buyers Club
Der von den Fareds Rechtsanwälten und der Rechteinhaberin Dallas Buyers Club, LLC geforderte Pauschalbetrag, der mit einer kurzen Fristsetzung verbunden ist, beträgt stolze 1.200 EUR. Unter anderem soll der urheberrechtlich geschützte Film Dallas Buyers Club mit den besonders gelobten Schauspielleistungen von Matthew McConaughey und Jared Leto im Netz via Upload und Download durch Filesharing mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein.
Was fordert Fareds in der Abmahnung?
In dieser Abmahnung für unerlaubtes Teilen bzw. Bereitstellen des US-Films „Dallas Byers Club“ wird dem Anschlussinhaber illegales Filesharing vorgeworfen. Um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausfüllen und an die Hamburger Kanzlei zurücksenden. Damit ist es jedoch nicht getan; dazu soll ein pauschaler Betrag, ein Vergleich, gezahlt werden, um die Angelegenheit schnell zu behandeln.
Für Abgemahnte gilt: Nicht den Kopf in den Sand stecken und vor allem REAGIEREN. Eine rechtliche Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt sollte der erste Schritt sein, um sich gegen den Vorwurf zu wehren.
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