Abmahnung | Die Bücherdiebin | Waldorf Frommer

Haben Sie unerwartet eine Abmahnung von Waldorf Frommer für den aktuellen Spielfilm Die Bücherdiebin von Ihrem Briefträger bekommen? Die Bücherdiebin soll per Upload und gleichzeitigem Download via Tauschbörse im Internet heruntergeladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein, liest der Filesharer in der Abmahnung.

Die Bücherdiebin bei Waldorf Frommer für 815 Euro

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt die Verfilmung des Bestsellers Die Bücherdiebin von Markus Zusak ab. Der Auftraggeber für die Abmahnung des urheberrechtlich geschützten Films Die Bücherdiebin ist die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany. In der Abmahnung ist wörtlich zu lesen: (Zitat): Unsere Mandantschaft ist für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Schadensersatz-, und Aufwendungsersatzansprüche bei Rechtsverletzungen im Internet an dem Werk: Die Bücherdiebin (Film) geltend zu machen.“ (Zitat Ende). Deshalb fordern die Rechteinhaberin sowie die Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung für Die Bücherdiebin die Löschung der PC-Datei, die Abgabe der vorfertigten unterschriebenen Unterlassungserklärung sowie die Zahlung des Pauschalbetrags über 815 Euro.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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