Für die RechteinhaberinUniversal Music GmbH verfassen die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg Abmahnungen für das Album Loud der Sängerin Rihanna. Das urheberrechtlich geschützte Musikalbum Loud von Rihanna soll durch Filesharing via Tauschbörsen mittels Peer-to-Peer-Netzwerke im Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein.
Rasch Rechtsanwälte mahnen Loud von Rihanna ab
Grundsätzlich ist die Abmahnung des Musikalbums Loud von Rihanna, verfasst durch die Rasch Rechtsanwälte, die Vorstufe zum einstweiligen Verfügungs- und Urteilsverfahren. Die Abmahnung von den Rasch Rechtsanwälten dient auch dazu als eine außergerichtliche Alternative den Unterlassungsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen beizulegen.
1.200 Euro für Loud von Rihanna
Für das Filesharing des Musikalbums fordert die Kanzlei der Rasch Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung eines pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatzes über 1.200 Euro. Geht die geforderte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung des Vergleichsangebots nicht fristgerecht ein, kann die Abmahnkanzlei einen höheren Geldbetrag vor Gericht für die Rechteinhaberin einfordern.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing: