(Zitat): „Es steht aufgrund der Ermittlungen fest, dass von Ihrem Internetanschluss die verfahrensgegenständliche Tonaufnahme […] weltweit zugänglich gemacht wurde.“ (Zitat Ende). Mit diesen Worten begründet der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Formulierung einer Abmahnung bezüglich der Urheberrechtsverletzung des Musikalbums Kontor – Top of The Clubs 59Daniel Sebastian behauptet in seiner Abmahnung des Chartcontainers vom 09.04.2014 das die DigiRights Administration GmbH im Besitz der umfänglichen Rechte befindet. Zudem dass die 60 urheberrechtlich geschützten Musiktitel via Upload und Download (Zitat) „öffentlich zugänglich“ (Zitat Ende) gemacht wurden.
Kontor – Top of The Clubs 59
Eine Abmahnung für Kontor – Top of The Clubs 59, wie hier für ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V., ist in der Regel die Vorstufe zum einstweiligen Verfügungs- und Urteilsverfahren. Bezüglich Urheberrechtsverletzungen verschickt eine Abmahnkanzlei (hier Daniel Sebastian) zuerst eine Abmahnung um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Es liegen Verbraucherdienst e.V aus dem Chartcontainer Kontor – Top of The Clubs 59 ebenfalls Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor.
2400,- EUR Vergleich bei Samplers Kontor – Top of The Clubs 59
Bezüglich des Samplers Kontor – Top of The Clubs 59 fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian in seiner Abmahnung eine Pauschalzahlung über 2.400,00 Euro, die bis zum 23.04.2014 auf das Konto der Kanzlei überwiesen werden soll. Wird die von Daniel Sebastian und vom Rechteinhaber DigiRights Administration GmbH geforderte Geldsumme nicht fristgerecht bezahlt, so wird mit der gerichtlichen Durchsetzung gedroht.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing: