Der Thriller Todesliste Nr.1 stirbt des deutschen Regisseurs Klaus Hüttmann wird derzeit von Waldorf Frommer abgemahnt. Für den Films Todesliste Nr.1 stirbt beauftragte der Rechteinhaber Tiberius Film GmbH die Anwälte von Waldorf Frommer um Abmahnungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing im Internet zu formulieren. Der Thriller aus Großbritannien soll mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes via Upload und Download im Internet heruntergeladen und öffentlich geteilt worden sein. Der dabei entstandene Upload der Filmdatei des Thrillers Todesliste Nr. 1 stirbt ist der Grund für die Formulierung der Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München.
Die Abmahnung von Waldorf Frommer dient der außergerichtlichen Einigung
Die Abmahnung des circa 90 Minuten langen Films Todesliste Nr.1 stirbt durch die Kanzlei Waldorf Frommer ist allgemein die Vorstufe zu einem einstweiligen Verfügungs- und Urteilsverfahren gegenüber dem abgemahnten Filesharer. Dazu bietet eine Abmahnung des Films Todesliste Nr. stirbt eine außergerichtliche Möglichkeit zur Streitbeilegung bei Urheberrechtsverletzungen. Außerdem ist die Tiberius Film GmbH (Zitat) „für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsansprüche bei Rechtsverletzung im Internet“ (Zitat Ende) in der Abmahnung geltend zu machen.
Werden die angegeben Fristen für Todesliste Nr.1 stirbt nicht eingehalten, droht ein Gerichtsprozess
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert in Ihrer Abmahnung bezüglich der Urheberechtsverletzung durch Filesharing die Löschung der Datei des Films Todesliste Nr.1 stirbt, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung eines Pauschalbetrags über 815 Euro. In der Abmahnung von Waldorf Frommer werden außerdem Fristen für die Abgabe der unterzeichneten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung des geforderten Geldbetrags angegeben. (Zitat) „Sollten Sie die gesetzten Fristen jedoch untätig verstreichen lassen, muss unsere Mandantschaft [Tiberius Film GmbH] davon ausgehen, dass kein Interesse an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit besteht.“ (Zitat Ende). Sollten dann bezüglich der Abmahnung des Films über korrupte Politiker und Wirtschaftsbosse, Todesliste Nr.1 stirbt, die angegebenen Fristen nicht eingehalten haben, kann ein langwieriger und kostspieliger Gerichtsprozess auf Seiten von Waldorf Frommer angestrebt werden.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
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