Obwohl der zweite Teil des Skandalfilms Nymphomaniac von Lars von Trier erst ab dem 03.04.2014 in deutschen Kinos gezeigt wird , werden bereits der erste als auch der zweite Teil von Nymphomaniac durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt die Abmahnung bezüglich der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing (Peer-to-Peer-Netzwerk) via Upload und Download im Internet. Der urheberrechtlich geschützte Kinofilm Nymphomaniac, der in Deutschland und in Belgien gedreht wurde, soll dadurch im Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Die Rechteinhaberin von Nymphomaniac, die Tele München Gruppe (TMG), lässt bezüglich des Uploads des urheberrechtlichen geschützten Films des Skandalregisseurs Lars von Trier Abmahnungen durch die Anwälte von Waldorf Frommer erstellen.
1.481,30 Euro für die Urbeberechtsverletzung des Skandalfilms Nymphomaniac
In der Abmahnung fordern die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer für die beiden urheberrechtlich geschützten Teile des 232 Minuten langen Films Nymphomaniac die Löschung der Datei, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung eines Pauschalbetrags über 1.481,30 Euro. Die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer und der Rechteinhhaberin Tele München Gruppe (TMG), die eine der größten Filmbibliotheken Europas besitzt, sind mit einer kurzen Frist verbunden. Sollte die Frist bezüglich Nymphomaniac nicht eingehalten werden, kann ein Gerichtsprozess mit Waldorf Frommer drohen, der für den Filesharer bedeutend teurer als die angestrebte Einigung werden kann.
Abmahnung des europäischen Filmdramas Nymphomaniac ist die Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung
In der Regel ist eine Abmahnung für die Urheberrechtsverletzung durch Filesharing des Films Nymphomaniac die Vorstufe zu einer einstweiligen Verfügungs- bzw. Urteilsverfahren bei Gericht. Zudem ist eine Abmahnung die außergerichtliche Möglichkeit zur Streitbeilegung bei Urheberrechtsverletzungen. Bezüglich der außergerichtlichen Einigung mit der Tele München Gruppe (TMG) und den Anwälten von Waldorf Frommer ist in der Abmahnung des Films Nymphomaniac zu lesen: (Zitat): „Mit fristgerechtem Eingang der Unterlassungserklärung sowie vollständiger Zahlung der offenen Forderung sind sämtliche Ansprüche unserer Mandantschaft [Tele München Gruppe] in vollem Unfang erledigt und die vorliegende Auseinandersetzung mit Ihnen vollständig beendet.“ (Zitat Ende).
Warum versenden die Anwälte von Waldorf Frommer Abmahnungen für Nymphomaniac?
Die Rechteinhaberin Tele München Gruppe (Zitat): „ist für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsanspruche bei Rechtsverletzugen im Internet“ (Zitat Ende) für den Films Nymphomaniac mit Charlotte Gainsbourg und und Stacy Martin in den Hauptrollen einzufordern. Hierbei wird ein fiktiver Betrag in Form einer Lizenzanalogie für den Film des dänischen Regisseurs und Drehbuchautors Lars von Trier gefordert. (Zitat): „Der Schadensersatz bemisst sich dabei nach dem Betrag, der […] als Lizenzgebühr für das weltweite und unbegrenzte öffentliche Zugänglichmachen […] zu zahlen wäre.“ (Zitat Ende). Ferner wird in der Abmahnung des Films Nymphomaniac weiter ausgeführt, dass (Zitat) „das Werk stets einer unbegrenzten, unbestimmbaren und unkontrollierbaren Vielzahl an anonymen Teilnehmern weltweit und kostenlos zum Herunterladen zur Verfügung.“ (Zitat Ende). Aus diesem Grund ist (Zitat) „der Schadensersatzanspruch […] daher um ein Vielfaches höher als der bloße Verkaufspreis.“ (Zitat Ende) des Films Nymphomaniac, der erst am 04.09.2014 der für 31,98 Euro als Blu-ray Disc (BD) bei amazon.de angeboten wird. (Zitat) „Dieser Artikel wird am 4. September 2014 erscheinen.“ (Zitat Ende).
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing: