Abmahnung | 47 Ronin | APW Rechtsanwälte

Für Ihren Auftraggeber und Rechteinhaber Universal Pictures International Germany GmbH verschickt die Dortmunder Kanzlei APW Rechtsanwälte und Notar Abmahnungen für den Film 47 Ronin bezüglich Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing im Internet. Der US-amerikanische Samuraifilm soll von dem in der Abmahnung angeschriebenen Filesharer durch Filesharing (Peer-to-Peer-Netzwerk) via Up-/Download im Internet herunter geworden und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein.

Abmahnung von APW Rechtsanwälte und Notar für 47 Ronin ist erst der Anfang

Für gewöhnlich ist die Abmahnung von den APW Rechtsanwälte und Notar für den Film 47 Ronin die Vorstufe zu einem einstweiligen Verfügungs- bzw. Urteilsverfahren. Außerdem ist eine Abmahnung für den Samuraifilm 47 Ronin die außergerichtliche Möglichkeit zur Streitbeilegung bei Urheberrechtsverletzungen. In der Abmahnung von APW Rechtsanwälte und Notar werden bis zu einer festgelegten Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch eine Zahlung eines Pauschalbetrags in der Höhe von 530 Euro gefordert. Sollte es nicht zur angestrebten außergerichtlichen Einigung mit dem Rechteinhaber Universal Pictures und der Kanzlei APW Rechtsanwälte und Notar kommen, kann ein Gerichtsprozess wegen der Urheberrechtsverletzung an dem visuell spektakulären Fantasyabenteuerfilm 47 Ronin angestrebt werden.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..