Die Löschung der Computerdatei des abgemahnten Films Snitch, die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Vergleichssumme von 735,50 Euro verlangen die Rechtsanwälte von Schutt & Waetke bei einer außergerichtlichen Einigung mit dem Rechteinhaber Tobis Film GmbH & Co. KG wegen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet.
Schutt & Waetke streben mit der Abmahnung des Films Snitch eine außergerichtliche Einigung mit dem Urheberrechtsverletzer an
Neben der Unterlassungserklärung für den Ausschluss der Wiederholungsgefahr des Filesharing im Internet bezüglich des Films Snitch werden Schadensersatz und Rechtsfolgungskosten gefordert. Um den Inanspruchgenommenen zu einer Zahlung zu bewegen, wird ein vermeintlich günstiger Vergleich in der Abmahnung der Anwälte von Schutt und Waetke angeboten. Sollte es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung mit den Anwälten von Schutt & Waetke bezüglich des Films kommen, wird ein Gegenstandswert von 1.517,50 Euro vor Gericht angesetzt.
Ignorieren oder Aussitzen der Abmahnung bezüglich des Films Snitch lohnt sich nicht
In der Abmahnung von Schutt & Waetke wird behauptet, dass die Datei mit dem Namen Snitch.Ein.riskanter.Deal.BDRip.MD.GERMAN.XViD-EMULE via Tauschbörse im Internet öffentlich geteilt und in Windeseile global verbreitet worden sei. Das Filesharing des Filmtitels Snitch ist nicht mit dem Herstellen einer Privatkopie am Computer zu vergleichen.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
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