12 Years a Slave, das oscarprämierte Südstaatendrama, dessen Kinoauswertung noch nicht beendet ist und die Heinkinoauswertung per Blu-ray Disc, DVD oder per legalem Download erst am 16. Mai 2014 beginnt, wird aktuell von der Kanzlei Schutt & Waetke abgemahnt. Der oscarprämierte Kinostreifen soll mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes (per Up/-Download im Internet) öffentlich geteilt und verbreitet worden sein.
735, 50 Euro für 12 Years a Slave
In der Abmahnung bezüglich des Kinofilms 12 Years a Slave verlangen die Anwälte von Schutt & Waetke die Löschung der urheberrechtlich geschützten Filmdatei und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem wird in der Abmahnung des Films 12 Years a Slave eine Zahlung eines vermeintlichen günstigen Vergleiches in Höhe von 735,50 Euro gefordert. Sollte keine außergerichtliche Einigung mit dem Rechteinhaber, der Tobis Film GmbH & Co. KG, sowie mit den Anwälten von Schutt & Waetke erzielt werden, wird mit einem Gerichtsprozess wegen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing gedroht.
Filesharing von 12 Years a Slave ist kein Kavaliersdelikt!
Das Filesharing und die damit begangene Urheberrechtsverletzung des Films 12 Years a Slave ist nicht mit dem Brennen einer Privatkopie am Computer zu vergleichen. Filesharing bezüglich des Films 12 Years a Slave und die damit begangene Urheberrechtsverletzung ist kein Kavaliersdelikt!
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing: