Abmahnung | Prisoners | Schutt & Waetke

Prisoners, der US-amerikanische Psychothriller aus dem Jahr 2013, wird derzeit von Schutt & Waetke abgemahnt. Im Auftrag der TOBIS Film GmbH & Co. KG versenden die Anwälte von Schutt & Waetke Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Der in Derby in Connecticut (USA) verfilmte Thriller Prisoners soll mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes via Up-/Download aus dem Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein.

Abmahnung des Thrillers Prisoners bezüglich einer Urheberrechtsverletzung im Internet

In der Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung des Films Prisoners ist bezüglich des Auftraggebers zu lesen: (Zitat) „wir sind von der Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG, Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin beauftragt worden, wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Werk unserer Mandantin mit dem Titel „Prisoners“ (Filmwerk) gegen Sie rechtlich vorzugehen.“ (Zitat Ende). Auf der ersten Seite der Abmahnung des Films Prisoners führen die Anwälte von Schutt & Waetke die genaue Bezeichnung der abgemahnten Rechtsverletzung an: (Zitat) „Das Anbieten (bei Täterhaftung), hilfsweise das Anbieten lassen (bei Störerhaftung) des oben genannten urheberrechtlich geschützten Werks in einer Internetbörse zum Download für andere Tauschbörsenbesitzer (so genannter „Upload“), ohne von dem Verletzten als Rechteinhaber die Zustimmung dazu gehabt zu haben.“ (Zitat Ende).

735,50 Euro für die Urheberrechtsverletzung des Films Prisoners

Auf der ersten Seite der Abmahnung von Schutt & Waetke werden außerdem die geforderten Zahlungsansprüche für die Urheberrechtsverletzung des Films Prisoners erwähnt. Ingesamt 732,50 Euro fordern die Rechtsanwälte von Schutt & Waetke für das Filesharing des urheberrechtlich geschützten Titels Prisoners, sollte es zu einer außergerichtlichen Einigung mit der Rechtsanwaltskanzlei und der Rechteinhaberin TOBIS Film kommen. Die von Schutt & Waetke geforderten Zahlungsansprüche über 732,50 setzten sich aus 500 Euro fiktive Lizenzgebühren, 215 Euro Ermittlungskosten sowie 17,50 Euro Rechtsanwaltsgebühr zusammen.

TOBIS Film besitzt die ausschließlichen Nutzungsrechte am Thriller Prisoners

Grundsätzlich ist die Abmahnung des US-amerikanischen Psychothrillers Prisoners die Vorstufe zum einstweiligen Verfügungs- bzw. Urteilsverfahren. Außerdem ist die Abmahnung des Films Prisoners mit den Schauspielern Hugh Jackman, Jake Gyllenhan und Maria Bello, wie schon erwähnt, die außergerichtliche Möglichkeit der Streitbeilegung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet. Weiter wird in der Abmahnung von Schutt & Waetke für den Films Prisoners ausgeführt, dass die Rechteinhaberin TOBIS Film (Zitat) „die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem oben genannten Werk für die Bundesrepublik Deutschland“ (Zitat Ende) ist. (Zitat) „Damit ist sie auch berechtigt gegen Verletzungen dieser Rechte vorzugehen.“ (Zitat Ende).

Millionen Menschen weltweit können kostenlos an die Filmdatei von Prisoners gelangen

Weiter ist in der Abmahnung des Films Prisoners zu lesen: (Zitat) „Durch das illegale Anbieten haben Millionen Menschen weltweit die Möglichkeit, kostenlos an das Werk zu gelangen. […] Daher kann unsere Mandantin diesem illegalen Tun nicht tatenlos zusehen. Da die Tauschbörsen selbst keinen „Betreiber“ haben, gegen die man vorgehen könnte, sondern die Nutzer selbst in Ihrer Masse die Tauschbörsen betreiben, ist unsere Mandantin gezwungen, die illegalen Anbieter ausfindig zu machen“ (Zitat Ende). In der Abmahnung des Thrillers Prisoners, die von Schutt & Waetke verfasst wurde, ließt der Filesharer bezüglich den rechtlichen Folgen des Filesharing urheberrechtlich geschützter Inhalte: (Zitat) „Das Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werks zum Download im Internet ist eine öffentliche Zugänglichmachung und steht nur dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu (§ 19 a UrhG). Auch die dabei zwingend erfolgte Vervielfältigung ist illegal (§ 16 a UrhG). Überigens ist das Ganze auch strafbar (§§ 106 ff. UrhG).“ (Zitat Ende).

Werden die Forderungen von Schutt Waetke nicht erfüllt, wird mit gerichtlichen Schritten gedroht

Bezüglich der öffentlichen Zugänglichmachung und der Urheberrechtsverletzung des Psychothrillers Prisoners fordern die Anwälte von Schutt & Waetke bei einer außergerichtlichen Einigung fristgerecht die Löschung der Filmdatei, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung des Pauschalbetrags in der Höhe von 735,50 Euro. Bezüglich des Ablaufs der von Schutt & Waetke festgesetzten Frist ist in der Abmahnung zu lesen: (Zitat) „Wenn Sie bis zum Ablauf der Frist eine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben und der Gesamtbetrag vollständig auf dem Konto eingegangen ist, ist die Sache für Sie vollständig erledigt. Anderenfalls ist das Angebot hinsichtlich des Schadensersatzes hinfällig. Wir werden unserer Mandantin dann empfehlen, die Ansprüche einzuklagen.“ (Zitat Ende).

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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