Abmahnung im Internet | noch eine Geldmaschine?

Im Dezember 2013 wurden Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Streaming von Redtube-Videos im Internet verschickt. Der Rechteinhaber beauftragte damals eine Medienkanzlei mit Massenabmahnungen um die umstrittenen Abmahnungen zu verfassen.

Inzwischen widersprachen die Kölner Landrichter der Entscheidung, dass Namen und Anschriften der betroffenen Internet-User nicht für die Abmahnungen herausgegeben werden durften. Die Entscheidung auch ist als pdf-Datei im Internet hinterlegt. Gegen diese ist noch Berufung möglich.

Hat der Rechteinhaber keine Chance mehr vor Gericht?

Die Richter bestätigten, dass im Antrag des Rechteinhabers, der die Grundlage für die Anfertigung der Internet-Abmahnungen bildete, von Downloads gesprochen wurde, obwohl Redtube ein Streaming-Portal ist. Außerdem sei es unklar, wie die IP-Adressen der Redtube-Liebhaber im Internet ermittelt wurden. Für alle, die die Forderung des Rechteinhabers nicht bezahlt hatten, ist die Entscheidung des Kölner Landgerichts positiv zu werten. Aktuell hat das Landgericht Köln kundgegeben die Option von Beweisverwertungsverboten zu untersuchen. Ein Beweisverwertungsverbot ist ein Verbot ein Beweismittel im Prozess zu verwenden, dass rechtswidrig beschafft wurde. Somit hätte der Rechteinhaber keine Chance mehr einen Rechtsanspruch vor Gericht zu erwirken.

Die Rechtslage bei Streaming ist noch nicht eindeutig geklärt

Warum sich das Landgericht Köln nicht exakt zu der Problematik geäußert hat, die Beschlüsse wegen Streaming von Videos komplett aufzuheben, bleibt ein Rätsel. Gibt es eine rechtswidrige Vorlage, so die Richter, ist Streaming nicht zulässig. Ob Streaming bei einer Urheberrechtsverletzung wie ein Download zu werten ist, muss noch eindeutig geklärt werden.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

Ein Kommentar zu “Abmahnung im Internet | noch eine Geldmaschine?

  1. Das kann doch alles nicht sein sowas….die haben doch sicherlich jemanden bestochen um an die Daten ran zu kommen…anders kann ich es mir nicht erklären das sie aufeinmal ne liste mit IPs haben die sie angeblich durch ein dubioses programm ergattert haben wollen….aha die anwälte dürfen also aufeinmal im namen des rechts trojaner einsetzen?! Glaub ich kaum….

    lg rolf

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