600 Euro Schadensersatz sowie 215 Euro Aufwendungsersatz, insgesamt 815 Euro, werden in der Abmahnung des zweiten Teils der dreiteiligen Verfilmung des Romans Der Hobbit durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte gefordert. Der Hobbit – Smaugs Einöde soll laut Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte per Up-/Download durch Filesharing global angeboten worden sein.
Filesharing ist durch die globale Verbreitung keine Privatkopie
Durch sogenanntes Filesharing wird der Urheberrechtsverletzer im Internet ein Filmanbieter, der rechtswidrig geschütztes Material verbreitet. Filesharer in den USA, in Australien oder Südafrika können bei einem Up-/ Download der Computerdatei den urheberrechtlich geschützten Film Der Hobbit – Smaugs Einöde kopieren, der wiederum kopiert wird. Durch diese blitzschnelle Verbreitung rechtswidrigen Filmmaterials ist Filesharing kein Kavaliersdelikt und wird mit Abmahnungen verfolgt. Das Filesharing des urheberrechtlich geschützten Films Der Hobbit – Smaugs Einöde ist somit nicht einer Privatkopie zu vergleichen.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing: