Céline Dion|Waldorf Frommer

Sony Music Entertainment GmbH, der Rechteinhaber des Musikalbums Sans Attendre der Sängerin Céline Dion, lässt Abmahnungen durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken. Die Musiktitel des Albums der Sängerin Céline Dion, die urheberrechtlich geschützt sind, sollen per Up-/ bzw. Download durch Filesharing im Internet verbreitet worden sein. Mittels eines Peer-To-Peer-Netzwerkes soll die Urheberrechtsverletzung im Internet begangen worden sein.

Bei einer außergerichtlichen Klärung fordert Waldorf Frommer 815 Euro für das Album der Sängerin Céline Dion

815 Euro fordert Waldorf Frommer für die weltweite öffentliche Zugänglichmachung der urheberrechtlich geschützten Musikdateien des Album der Sängerin Céline Dio bei einer außergerichtlichen Klärung. Von den 815 Euro, die in der Abmahnung von Waldorf Frommer gefordert werden, sind 600 Euro Schadensersatz sowie 215 Euro für den Aufwendungsersatz. Der Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung liegt außerdem eine Unterlassungserklärung für das Album der Sängerin Céline Dio bei. Bis zu einer vorgegebenen Frist sollen der geforderte Geldbetrag sowie die unterschriebene Unterlassungserklärung an die Waldorf Frommer Rechtsanwälte zurück gesandt werden. Sollte dies nicht geschehen, drohen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wodurch die Urheberrechtsverletzung durch Filesharing bedeutend teurer werden könnte.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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